Standpunkte: Corona-Lockerungen in Thüringen – Eine Frage der Politik oder des Rechts?
Archivmeldung vom 28.05.2020
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Freigeschaltet durch André Ott" Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow hat sich für eine, Zitat: „zügige Aufhebung aller Corona-Beschränkungen“ ausgesprochen, soweit damit „nicht grundlegende Hygiene-und Arbeitsschutzregelungen gemeint sind.“ Ramelow möchte zunehmend auf die Eigenverantwortlichkeit der Bürger setzen. Diese Aussage brachte ihm von seinen politischen Mitstreitern sofort heftige Kritik ein." Dies schreibt Sean Henschel.
Henschel weiter: "arl Lauterbach von der SPD forderte das Corona-Kabinett dazu auf, der Ankündigung aus Thüringen ein Gegensignal zu setzen und bewertete die Beendigung der Corona-Beschränkungen als „falsches und fatales“ Signal. Karl Lauterbach ging sogar soweit zu behaupten, es entstünde der Eindruck, Zitat: „als ob Ramelow den Verschwörungstheoretikern und Aluhüten auf der Straße nachgeben will“.
Lars Klingbeil, ebenfalls SPD-Politiker und SPD-Generalsekretär, warf Ramelow vor sich von Verschwörungstheoretikern leiten zu lassen. Was bei der zahlreichen Kritik wieder einmal deutlich wird, ist ein fehlendes Verständnis für die Funktionsfähigkeit eines modernen Rechtsstaats. Indem die Kritiker eine Lockerung der Corona-Beschränkungen als eine wesentlich politische Entscheidung bewerten und Angst vor einem Wettlauf der Bundesländer haben, vernachlässigen sie weitestgehend den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Das Verhältnismäßigkeitsprinzip als Teil des Rechtstaatsprinzips besagt, dass die Nachteile einer grundrechtseinschränkenden Maßnahme nicht völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen, die die Maßnahme bewirkt, stehen darf. Hinzu kommt folgender Leitgedanke: je schwerwiegender eine Maßnahme in Grundrechte eingreift, desto höher sind die Anforderungen die Rechtfertigung. Die Grundrechte binden die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Die Verfassung hat Vorrang. Die Voraussetzung der Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme lässt sich in vier Punkte unterteilen. Die Maßnahme muss einen legitimen Zweck verfolgen, geeignet und erforderlich, sowie angemessen sein.
Wenn einer dieser Punkte nicht mit einem Ja beantwortet werden kann oder umgekehrt mit einem Nein beantwortet werden muss, ist die Maßnahme rechtswidrig. Geeignet ist eine Maßnahme, wenn...[weiterlesen]
Quelle: KenFM von Sean Henschel