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Rheinische Post: Blech & Bedeutung

Archivmeldung vom 26.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Verständlichkeit eines Zeichens ist nicht von unbegrenzter Haltbarkeit. Wenn Verkehrsteilnehmer zu rätseln beginnen, ob im roten Dreieck vor einem Bahnübergang oder vor einem herrenlosen Jägerzaun gewarnt wird, hat das Zeichen seine Funktion verloren.

Vor allem Verkehrsschilder müssen aber eindeutig sein, ihre Bedeutung darf keine Interpretations-Spielräume zulassen. 1939 wurde in Deutschland ein dreieckiges, blaues "Halt"-Schild mit rotem Rand eingeführt. 1953 wurde es um den Zusatz "Vorfahrt achten!" ergänzt. 1971 wurde es im Zuge der internationalen Vereinheitlichung ganz abgeschafft, seitdem heißt es auf einer achteckigen roten Fläche einfach "Stop". Das Stopp-Schild mit nur einem "p" überlebte wundersamer Weise bislang sogar die Rechtschreibreform. Was das Bundesverkehrsministerium geritten hat, im vergangenen September lauter Verkehrsschilder für ungültig zu erklären, bei denen sich seit 1992 lediglich minimal das Design geändert hat, die aber nichts von ihrer Verständlichkeit eingebüßt haben, muss man nicht verstehen. Der Gesetzgeber muss diesen Unfug lediglich rückgängig machen oder den Kommunen die Kosten für Umrüstungen erstatten, die viel mit Blech, aber wenig mit Bedeutung zu tun haben.

Quelle: Rheinische Post

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