Der Fall Marine le Pen – Politjustiz in der EU
Uwe Froschauer schrieb den folgenden Kommentar: "Ein Pariser Gericht befand die Vorsitzende der Partei Rassemblement National (RN), Marine Le Pen und acht weitere ehemalige Mitglieder des Europäischen Parlaments am 31. März 2025 wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder für schuldig. Straftatbestand und Verurteilung: Le Pen und 25 weitere Funktionäre des Rassemblement National – Vorgänger bis Juni 2018 war der „Front National“ (FN) – sollen in den Jahren 2004 bis 2016 im EU-Parlament ein System von Scheinbeschäftigungen – insgesamt 46 Assistentenverträge – aufgebaut, und die Fördermittel hierfür eingestrichen haben."
Froschauer weiter: "Diese Assistenten hätten laut Staatsanwaltschaft jedoch mit der Arbeit der EU-Abgeordneten nichts zu tun gehabt, sondern seien vorwiegend für die Forcierung des FN in Frankreich eingesetzt worden, um einen finanziellen Engpass auf Kosten des EU-Parlaments zu überwinden. Aber hat die Arbeit für Abgeordnete nicht immer auch etwas mit der Partei zu tun? Kann man das wirklich so strikt trennen? Den Angeklagten wurde die zweckentfremdete Finanzierung dieser Schein-Assistenten durch das Europaparlament in Höhe von insgesamt 4,5 Millionen Euro – laut Staatsanwaltschaft – zur Last gelegt. Le Pen selbst, die vier Assistenten beschäftigte, habe einen Schaden für die Öffentlichkeit von 474.000 Euro verursacht...[weiterlesen]
Quelle: apolut von Uwe Froschauer