Schieflage
Archivmeldung vom 08.09.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttEigentlich sind sich alle einig: Die Bekämpfung der Geldwäsche ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Insofern übernehmen die Banken hieran pflichtbewusst ihren Anteil. Zuletzt meldeten sie in Deutschland weit über 100000 Verdachtsfälle. Doch wenn daraus gerade mal 1000 Verurteilungen folgen und zugleich solch unvorstellbare Fälle wie Wirecard durchs Raster fallen, zeigt sich, dass trotz vieler Richtlinien und Gesetze das System krankt.
Die organisierte Kriminalität, Terroristen, Betrugsbanden - sie alle haben angesichts zahlreicher Schwachstellen in Deutschland, in Europa wie auch weltweit immer noch ein leichtes Spiel. Dass also Reformen dringend nötig sind, liegt auf der Hand. Die geplante EU-weite Vereinheitlichung der Aufsicht und der Meldeprozesse macht ganz offensichtlich Sinn.
Nur: Wer A sagt, muss auch B sagen. Wenn nun also die Banken durch die Umsetzung der 6. EU-Geldwäsche-Richtlinie, die 2021 fertig sein soll, noch mehr Fälle melden sollen - wie einfachen Steuerbetrug -, dann müssen auch die Behörden und Strafverfolger entsprechend personell ausgestattet sein. Denn dass es eine Schieflage gibt, zeigt die deutsche Statistik überdeutlich. Zu fragen ist natürlich auch, inwieweit die Ausweitung der Tatbestände, die gemeldet werden sollen, dem großen und hehren Ziel der Terrorismusbekämpfung und des Kampfes gegen organisierte Banden wirklich zuträglich ist. Läuft das System da nicht Gefahr zu zerfasern? Sieht man bald den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr?
Wenn also die Interessenvertretung der Privatbanken, der BdB, diese geplante Ausweitung der Tatbestände kritisiert, lassen sich die Argumente nicht von der Hand weisen. Ebenso lässt sich die Kritik daran nachvollziehen, dass die strafbefreiende Wirkung der Abgabe der Verdachtsmeldung für Bankangestellte künftig nicht mehr gelten soll. Hintergrund ist, dass künftig keine Fahrlässigkeit, sondern nur noch Vorsatz gemeldet werden soll. Aber zum einen sind Bankmitarbeiter keine Juristen. Zum anderen hilft es nicht gerade, Mitarbeiter für solche Themen zu gewinnen, wenn sie womöglich nun für Meldefehler durch die Behörden Ärger bekommen.
Auf EU-Ebene eine weitere Behörde zu schaffen wie geplant, ist auch nicht unbedingt der effizienteste Ansatz. Bis diese Mitarbeiter gefunden hat und ihre Arbeit aufnehmen kann, dürfte einiges an Zeit ins Land gehen. Eine neue Abteilung bei der Bankenaufsichtsbehörde EBA wäre der bessere Weg. Die vorgelegten Vorschläge zur Verbesserung der Geldwäsche sind ganz offensichtlich noch nicht der Weisheit letzter Schluss.
Quelle: Börsen-Zeitung (ots) von Silke Stoltenberg