Südwest Presse: Kommentar zum Unterhaltsrecht
Archivmeldung vom 24.05.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEs gehört zu den ungeschriebenen Regeln der Politik, dass aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts sich jeder herausliest, was ihm zupasskommt. So fühlen sich auch dieses Mal SPD-Justizministerin Brigitte Zypries und Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen durch die Entscheidung zum Unterhaltsrecht von Eltern aus geschiedenen Ehen und Ledigen gleichermaßen bestätigt, jeder für sich.
Zwar hat das Gericht mit dem unerträglichen Zustand aufgeräumt,
wonach eheliche und uneheliche Kinder unterschiedlich behandelt
werden, wenn es um den Unterhalt des betreuenden Elternteils geht.
Aber es hat gleichzeitig ein Schlupfloch offen gelassen: Wenn Mutter
oder Vater keine Arbeit finden, dann macht es für die Dauer des
Unterhaltsanspruchs einen Unterschied, ob sie ledig sind oder aus
einer gescheiterten Ehe stammen. Hier wirkt die "nacheheliche
Solidarität" doch noch nach, die das Gericht ansonsten nicht gelten
lässt.
Jetzt muss sich die Koalition entscheiden, wie sie mit dem Urteil
zurechtkommt. Das Gesetz zum Unterhaltsrecht, dessen Verabschiedung
vorsorglich verschoben wurde, dürfte nicht gefährdet sein. Offen
gelassen hat das Gericht aber die Frage, wie lange der Unterhalt
gezahlt werden muss. Der Hinweis der Richter auf den Rechtsanspruch
auf einen Kindergartenplatz vom dritten Lebensjahr an dürfte dabei
nicht zu übersehen sein.
Quelle: Pressemitteilung Südwest Presse