Allg. Zeitung Mainz: Schwer getan
Archivmeldung vom 13.03.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEs ist immer das alte Lied: Gesetze, die schlampig erlassen werden, halten einer richterlichen Überprüfung nicht stand; sie müssen neu eingebracht und verabschiedet werden. Die Fälle häufen sich. Leider. Der aktuelle betrifft die hessische Landesregierung, die im Jahr 2000 unter Federführung der CDU den politischen Parteien eine Beteiligung am Privatfunk ausnahmslos untersagte.
Diese Regelung gilt nunmehr noch bis Mitte 2009 und muss dann revidiert werden. Betroffen war und ist davon allein die SPD, die sich traditionell mit teils hohen Summen im Mediengeschäft engagierte, wenn auch stets nur mit allenfalls bescheidenem kaufmännischen Erfolg. Die "Frankfurter Rundschau" liefert den vorläufig letzten spektakulären Beleg dafür. Bei dem nun in Karlsruhe entschiedenen Fall geht es jedoch nicht um ein Not leidendes Unternehmen, sondern um Deutschlands erfolgreichsten privaten Rundfunksender, FFH in Bad Vilbel. Dem kann dieser Richterspruch relativ gleichgültig sein, zumal nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts den Parteien grundsätzlich nur ein kleiner Anteil und keinesfalls eine inhaltliche Einflussnahme zugestanden werden soll. Ob das dann in der Praxis tatsächlich auch so läuft, steht auf einem anderen Blatt. Immerhin bleibt die Frage offen, wie groß "kleinere Anteile" denn sein dürfen. Und was den Einfluss der Parteien auf Rundfunk- und Fernsehsender angeht, so ist der bei den Öffentlich-Rechtlichen eigentlich schon stark genug. Nun wären also die Privaten an der Reihe. Aber auch dieser Gedanke muss die Betroffenen kaum in Panik versetzen: Als Medienunternehmerin hat sich die SPD immer schwer getan. Ein Aufrollen des Marktes steht auch schon deshalb kaum ins Haus.
Quelle: Allgemeine Zeitung Mainz