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Rheinische Post: Wir tolerieren uns zu Tode

Archivmeldung vom 20.02.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.02.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Es sind nur Einzelfälle, könnte man sich trösten: der Kindergarten, der mit Rücksicht auf nichtreligiöse Eltern seinen Zöglingen die "Weihnachtsgeschichte ohne christlichen Hintergrund" nahebringen möchte - mit Coca-Cola-Weihnachtsmann statt Jesus Christus. Oder die Krefelder Einzelhändler, die in der Vorweihnachtszeit auf christlichen Festschmuck zugunsten weltlicher Lichterketten verzichten, um niemanden zu provozieren und die Beleuchtung länger nutzen zu können.

Oder die Düsseldorfer Richter, die nicht mehr länger unter Kreuzen urteilen möchten, da sich ein Prozessbeteiligter gegebenenfalls gestört fühlen könnte. Unser Gerichtsreporter ist dort übrigens seit 1986 tätig und erinnert sich an einen Prozess, in dem das Kreuz auf Wunsch eines Angeklagten abgehängt werden musste. In mittlerweile trauriger Häufigkeit beschäftigen Ereignisse wie die genannten die Öffentlichkeit. Der Eindruck drängt sich auf, dass aus der Ausnahme eine Regel geworden ist. Aus falsch verstandener Toleranz heraus verdrängen wir wichtige Symbole unserer Werte und damit auch die Werte selbst aus dem öffentlichen Raum. Wer aber so argumentiert, verwechselt Standpunktlosigkeit mit Toleranz. Wenn die Mehrheitsgesellschaft in zentralen Fragen nicht mehr den aus dem Christentum abgeleiteten Wertekanon als Fundament des Zusammenlebens akzeptiert, gibt sie sich zugunsten der Beliebigkeit auf. Eine sich selbst so unsicher gewordene Gesellschaft billigt dann auch Minderheiten zu, was sie der Mehrheit verwehrt: In den Besuchertoiletten des Hochsicherheitstrakts in jenem Düsseldorfer Oberlandesgericht, das keine Kreuze mehr in seinen Räumen erträgt, wurden Fußwaschbecken für muslimische Prozessbeobachter eingerichtet, damit diese ihren religiösen Ritualen auch während des Gerichtstages nachgehen können.

Quelle: Rheinische Post

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