Mitteldeutsche Zeitung: zu NS-Urteilen
Archivmeldung vom 29.11.2016
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Freigeschaltet durch André OttEs ist auch eine Grundsatzentscheidung: Nach mehr als einem halben Jahrhundert hat die deutsche Justiz rechtskräftig anerkannt, dass auch Wachleute und andere Mordhelfer des NS-Regimes unentbehrliche Teile des "Tötungsapparats" waren und damit - wie im Fall Gröning - einen "unmittelbaren Bezug zu dem organisierten Tötungsgeschehen" in den Vernichtungslagern hatten.
Man kann das als späte Einsicht begrüßen, aber näher liegt es, in der Verspätung von einem halben Jahrhundert einen Skandal zu erkennen. Die wenigen Helfer, die davon noch betroffen sind, dürften kaum ihre Verurteilung erleben.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)