WAZ: Entschädigungen für Bahnkunden: Nicht am Ziel
Archivmeldung vom 08.04.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.04.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Bahn will ihren Kunden im Nahverkehr eine Entschädigung zahlen, wenn der Zug zu spät am Ziel ankommt. Das hört sich zunächst einmal gut an, doch wie so oft in Sachen Geld geht es auch hier ums Kleingedruckte. Denn was die Bahn anbietet, bleibt weit hinter den Forderungen von Verbraucherschützern zurück.
Der Vorstoß
ist vor allem ein Manöver, um in der Diskussion über gesetzlich
festgeschriebene Entschädigungen den Druck vom Kessel zu nehmen. Eine
Beispielrechnung: Kostet ein Ticket vier Euro, will die Bahn bei mehr
als einer Stunde Verspätung gerade einmal einen Euro zurückzahlen –
und das nur in Form eines Gutscheins. Kundennähe oder Kulanz sehen
anders aus. Dass zudem die Drohung von Preiserhöhungen im Raum steht,
sollte die Politik hohe Entschädigungen erzwingen, ist ein echtes
Ärgernis. Es liegt schließlich in der Natur der Sache, dass die Bahn
vom Kunden nur dann zur Kasse gebeten werden kann, wenn sie ihre
Leistung nicht erbringt. Also: Nach wie vor sollten gesetzlich
festgelegte Entschädigungen her. Und die müssen großzügiger sein als
das Angebot der Bahn.
Quelle: Pressemitteilung Westdeutsche Allgemeine Zeitung