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WAZ: Entschädigungen für Bahnkunden: Nicht am Ziel

Archivmeldung vom 08.04.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.04.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Bahn will ihren Kunden im Nahverkehr eine Entschädigung zahlen, wenn der Zug zu spät am Ziel ankommt. Das hört sich zunächst einmal gut an, doch wie so oft in Sachen Geld geht es auch hier ums Kleingedruckte. Denn was die Bahn anbietet, bleibt weit hinter den Forderungen von Verbraucherschützern zurück.

Der Vorstoß ist vor allem ein Manöver, um in der Diskussion über gesetzlich festgeschriebene Entschädigungen den Druck vom Kessel zu nehmen. Eine Beispielrechnung: Kostet ein Ticket vier Euro, will die Bahn bei mehr als einer Stunde Verspätung gerade einmal einen Euro zurückzahlen – und das nur in Form eines Gutscheins. Kundennähe oder Kulanz sehen anders aus. Dass zudem die Drohung von Preiserhöhungen im Raum steht, sollte die Politik hohe Entschädigungen erzwingen, ist ein echtes Ärgernis. Es liegt schließlich in der Natur der Sache, dass die Bahn vom Kunden nur dann zur Kasse gebeten werden kann, wenn sie ihre Leistung nicht erbringt. Also: Nach wie vor sollten gesetzlich festgelegte Entschädigungen her. Und die müssen großzügiger sein als das Angebot der Bahn.

Quelle: Pressemitteilung Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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