Westdeutsche Zeitung: Caroline-Urteil
Archivmeldung vom 07.03.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittGarantiert die Pressefreiheit, dass die pure Neugier der Leser befriedigt wird? Ganz klar: ja. Auch wer angesichts von Promi-Klatsch die Nase rümpft, sollte bedenken: Niemand hat das Recht, den Menschen vorzuschreiben, was sie zu interessieren hat.
Prominente, die sehr gut mit den Medien leben, weil gerade diese sie
ja auch populär machen, haben durchaus eine Vorbildfunktion: Zahllose
Menschen orientieren sich an den von ihnen gezeigten
Verhaltensmustern. Daher ist es bedenklich, wenn diese Vorbilder mit
Hilfe der Gerichte dafür sorgen, dass das von ihnen gezeigte Bild nur
einen - von ihnen mit bestimmten - Ausschnitt der Wirklichkeit zeigt.
Der Bundesgerichtshof musste aber den Vorgaben des Straßburger
Gerichts und dem zweifellos auch Prominenten zustehenden
Schutzinteresse gerecht werden. Mit der nun getroffenen
Differenzierung und ein paar in Zukunft nicht mehr gedruckten
Paparazzi-Fotos wird man leben können.
Quelle: Pressemitteilung Westdeutsche Zeitung