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Die Maskenpflicht: Epidemieeindämmung oder Körperverletzung im Amt?

Archivmeldung vom 20.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Oliver Märtens schrieb den nachfolgenden Standpunkt: "Das der Bundesregierung unterstellte Robert Koch-Institut empfiehlt eine situative Maskenpflicht für die Allgemeinheit im öffentlichen Raum. Nach eigenem Bekunden stützt sich die Behörde dabei auf wissenschaftliche Studien und Institutionen wie die Weltgesundheitsorganisation. Doch gibt das RKI die aktuelle Forschungslage korrekt wieder? Eine kritische Betrachtung."

Märtens weiter: "Bundes- und Landespolitiker suggerieren derzeit eine – epidemiologisch zweifelhafte – sogenannte „2. Welle“ von COVID-19-„Infektionen“. Bundeskanzlerin Merkel erklärt, das Land sei „bereits in der exponentiellen Phase“ und der bayerische Ministerpräsident Söder stellt fest: „Wir sind dem zweiten Lockdown eigentlich viel näher, als wir das wahrhaben wollen“. Innenminister Seehofer geht noch weiter und warnt: „Wenn wir nichts spürbar beschließen, ist der nächste Lockdown unvermeidlich.“

In diesem politischen Klima veröffentlichte das Robert Koch-Institut (RKI) am Mittwoch, dem 14. Oktober, seinen täglichen Lagebericht unter Ausweis der wöchentlichen Testumfänge, Bruttopositivtestungen und Positivenquote. Demnach wurden in der jüngsten (41.) Berichtswoche über 1,1 Millionen Testungen vorgenommen, rund 29.000 Mal positiv getestet und eine „Trefferquote“ von 2,5 Prozent ausgewiesen. (PDF, S. 10)

Einschränkungen der PCR-Testergebnisse

Berücksichtigt werden muss, dass die Positivtestungen brutto zu verstehen sind, also ohne Abzug von falsch-positiven Ergebnissen, ohne Abzug von Doppeltestungen und ohne Abzug der sogenannten Prävalenz, also derjenigen Positivfälle, die nicht neu sind, sondern die bereits vor der betreffenden Berichtswoche positiv getestet worden wären – wenn denn das RKI sich zuvor nachhaltig um die Ermittlung der Prävalenz gekümmert hätte, was aber bisher nicht geschehen ist.

Da diese Positivtests auf der PCR-Methode beruhen, die nach Angaben verschiedener staatlicher Gesundheitsbehörden, etwa in der Schweiz und in den USA, keine diagnostische Qualität besitzt (Swissmedic, PDF, S. 2, FDA, PDF, S. 39), verbietet es sich, von „laborbestätigten COVID-19-Fällen“ zu sprechen, was das RKI dennoch in tatsachenwidriger und irreführender Weise bis heute tut...[weiterlesen]

Quelle: KenFM von Oliver Märtens

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