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KenFM: Ganzkörperscanner und Gesichtserkennungssysteme - Ist es eine Pflicht?

Archivmeldung vom 10.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Wer seine Rechte nicht kennt, kann diese auch schwieriger wahrnehmen. Es besteht keine Pflicht, durch Ganzkörperscanner am Flughafen zu laufen. Jeder Reisende hat einen Anspruch auf eine alternative Untersuchungsmethode. Es genügt, das Sicherheitspersonal ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass man eine „Durchsuchung von Hand“ bevorzugt. Einer Rechtfertigung für die eigene Entscheidung bedarf es nicht.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit stellt dies für Fluggäste eindeutig klar (1).

Dort heißt es in 4.1.1.10 (Abschnitt über die Kontrolle von Fluggästen und Handgepäck): „Fluggäste haben das Recht, die Kontrolle mit einem Sicherheitsscanner zu verweigern. In diesem Fall ist der Fluggast durch eine alternative Methode zu kontrollieren, die mindestens eine Durchsuchung von Hand gemäß Anlage 4-A des Durchführungsbeschlusses C(2015) 8005 der Kommission umfasst. Vor der Kontrolle mit einem Sicherheitsscanner ist der Fluggast über die eingesetzte Technologie, die mit ihrem Einsatz verbundenen Bedingungen und die Möglichkeit der Verweigerung einer Kontrolle mit dem Sicherheitsscanner zu unterrichten.“

Seit dem Jahr 2016 sind an deutschen Flughäfen Körperscanner im Betrieb (1). Die Nutzung von Ganzkörperscanner geht mit einer Strahlenbelastung einher auch wenn diese verhältnismäßig gering ausfallen soll (5). In Ergänzung zu den Ganzkörperscannern am Flughafen haben einige europäische Mitgliedstaaten sogenannte E-Gates an Flughäfen und Bahnhöfen installiert. Bei den E-Gates handelt es sich um Gesichtserkennungssysteme, die zur Pass- oder Ticketkontrolle genutzt werden können (3). Das Prinzip ist sehr einfach. Der Reisende legt seinen Reisepass oder Personalausweis auf die gekennzeichnete Fläche des Scanners und guckt anschließend in die Kamera, die ein Bild aufnimmt.

Die Software gleicht die Daten miteinander ab und öffnet bei positiver Prüfung die Schranke. Es gilt hier klarzustellen, dass es auch bei den E-Gates einen Anspruch auf eine alternative Sicherheitskontrolle gibt. Viele Mitgliedstaaten verheimlichen die Absichten hinter diesen Sicherheitssystemen nicht. E-Gates sollen es ermöglichen, zentrale Passagierdatenbanken zu erstellen, um anschließend große Mengen an Daten zu speichern und auszuwerten. Eine zentrale Passagierdatenbank würde die Möglichkeit schaffen, jeden Reisenden digital überall verfolgen zu können und ein genaues Reiseprofil zu erstellen...weiterlesen hier: https://kenfm.de/standpunkte-%e2%80%a...


Quelle: KenFM von Sean Henschel

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