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Neues Deutschland: zum internationalen Haftbefehl des Strafgerichtshofs in Den Haag gegen Sudans Präsidenten

Archivmeldung vom 05.03.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.03.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Es ist ein Fortschritt mit Schieflage: Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat einen internationalen Haftbefehl gegen Sudans Langzeitherrscher Omar al-Baschir verhängt.

Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International feiern das zu Recht als »einzigartigen Schritt für die internationale Strafgerichtsbarkeit«. In der Tat bestehen keine Zweifel daran, dass al-Baschir ein gerüttelt Maß an Verantwortung für den Darfur-Konflikt trägt, dem laut Schätzungen der UNO rund 300 000 Menschen seit 2003 zum Opfer gefallen sind. Es ist fraglos ein Fortschritt, dass Kriegsverbrecher durch das juristische Konzept des »Weltrechtsprinzips« in allen Staaten strafrechtlich verfolgt werden können, unabhängig davon, wo die Straftaten begangen wurden. Doch der IStGH hat bisher denselben Malus wie die Sondertribunale: Bisher müssen sich nur mutmaßliche Menschenrechtsverbrecher aus dem Süden oder Ex-Jugoslawien vor ihnen verantworten. Auch Bush, Rumsfeld und einige andere gehören nach Den Haag oder vor ein Tribunal. Der Amnesty-Jubel »Niemand steht über dem Gesetz« trifft die Sachlage nicht. Der Straflosigkeit muss überall ein Ende gesetzt werden und nicht nur in Darfur. Zudem ist eine Lösung in Darfur nur politisch erreichbar, nicht über die Justiz. So angebracht der Haftbefehl ist - die Lage in Darfur könnte er ungewollt verschärfen.

Quelle: Neues Deutschland

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