Lausitzer Rundschau: Freispruch im Steuerprozess gegen Max Strauß Nachvollziehbar
Archivmeldung vom 07.08.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittZwölf Jahre lang ermittelten Justiz und Steuerfahndung gegen Max Strauß, den Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß. Nach zwei Mammut-Verhandlungen gab es jetzt einen Freispruch.
Ob damit das
Verfahren beendet ist, bleibt fraglich. Die Staatsanwaltschaft hat
die Möglichkeit, Revision vor dem Bundesgerichtshof einzulegen. So
wie es nach dem ersten Prozess, der mit einer Verurteilung von drei
Jahren und drei Monaten endete, die Verteidigung mit Erfolg getan
hatte.
Man muss den ehemals herrisch auftretenden prominenten Angeklagten
nicht mögen, um festzustellen, dass der Urteilsspruch nachvollziehbar
und alternativlos ist. Denn niemand, auch die Staatsanwaltschaft
nicht, hat jemals bestritten, dass Max Strauß von den
Schreiber-Schmiergeld-Millionen, die dieser in der Schweiz auf den
berühmten Rubrikenkonten "Master" beziehungsweise "Maxwell" angehäuft
hatte, auch nur einen Cent gesehen hat. Ob das Geld für Strauß
bestimmt war, ob er es eines Tages tatsächlich hätte behalten sollen,
spielt dabei keine Rolle, auch wenn es durchaus plausibel erscheint.
Versteuert werden kann nur ein tatsächlicher Geldzufluss. Das ist
tatsächlich das kleine Einmaleins des Steuer- und des
Steuerstrafrechts. Wenn die Augsburger Staatsanwaltschaft den
Freispruch jetzt noch mit der Revision angreifen sollte, dann würden
sie sich in der Tat als schlechter Verlierer zeigen. Ihr letzter
Strohhalm ist, Strauß "gewerbsmäßigen Lobbyismus" nachzuweisen. Denn
dann könnten ihm auch Geldmittel zugerechnet werden, ohne dass ein
direkter Zufluss erforderlich wäre. Doch dieser Strohhalm ist sehr
dünn. Und verstehen würde eine darauf basierende Verurteilung auch
niemand.
Quelle: Pressemitteilung Lausitzer Rundschau