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Rheinische Post: Fall Guantanamo

Archivmeldung vom 20.05.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.05.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Guantanamo ist der schmerzende Stachel im Fleisch des Rechtsstaates. Er begründet seine Überlegenheit autoritären Regimen gegenüber auch damit, dass Gerichte unabhängig urteilen und Angeklagte frei ihre Anwälte wählen können.

Und vor allem Beschuldigten wird gesagt, was man ihnen vorwirft, denn ohne Begründung darf niemand endlos festgesetzt werden. Im US-Gefangenenlager Guantanamo gilt das alles nicht. Die USA argumentieren, sie verstießen nicht gegen das Völkerrecht. Die Gefangenen seien nach dem Kriegsrecht abzuurteilen, doch auch das fußt auf Rechtsgrundsätzen.
Das Problem ist wohl, dass Guantanamo eine Einrichtung des Kampfes gegen den globalen Terrorismus darstellt, der schwer zu bekämpfen ist. Terrorismus lässt sich von Rechtsgrundsätzen nicht beeindrucken oder eingrenzen. Das darf aber nicht dazu führen, dass das Gesetz bei seiner Bekämpfung außer Kraft gerät. Man muss sich schon fragen, warum die USA die Gefangenen nicht vor Gericht stellen. Haben sie Angst, dass es auf grund einer dünnen Beweislage reihenweise Freisprüche hagelt? 460 Verdächtige sitzen in Guantanamo fest. Viele von ihnen sind dort seit Jahren ohne Rechtsbeistand. In einem Rechtsstaat darf es so etwas nicht geben.

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

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