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Lausitzer Rundschau: Tücken und Fallstricke

Archivmeldung vom 24.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Rechtsprechung und gesunder Menschenverstand liegen oft weit auseinander. Dass drei Kinder aus einer Hartz-IV-Familie Omas Geldgeschenke nun behalten dürfen, zeigt jedoch: Die oft auftretende Kluft zwischen recht haben und recht bekommen lässt sich zum Glück auch mal schließen.

Zumindest gefühlt. Denn es sind ja formale Mängel der Behörde gewesen, die dazu geführt haben. Aber das ist egal. Die Anrechnung des geschenkten Geldes auf die Hartz-IV-Leistungen ist nichtig. Das ist gut so. Solche Prozesse führen vor allem eines vor Augen: Die Politik macht zu oft Regelungen, die sie erstens selbst nicht mehr überblickt, und die zweitens für die Betroffenen voller Tücken und Fallstricke sein können. Die Hartz-IV-Gesetze sind dafür offenkundig ein Paradebeispiel. Wer erinnert sich nicht an den Fall des Mädchens aus einer Hartz-Familie, das sich in den Ferien Geld für eine Gitarre erarbeitet hatte, woraufhin dieser Verdienst der Mutter wieder abgezogen wurde? Zum Glück ist das heute nach einer Gesetzesänderung nicht mehr möglich. Kindern, denen so etwas widerfährt, die sich wie jetzt mit ihren Eltern erst durch die Instanzen klagen müssen, verlieren den Glauben an ihre Zukunft und an den Staat. Das ist das Fatale. Mehr Sorgfalt, mehr Sinn für Gerechtigkeit würde der Politik gut tun.

Quelle: Lausitzer Rundschau (ots)

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