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Corona: Friedlicher Protest muss Gehör finden können

Archivmeldung vom 02.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

"Der Leipziger Anwalt Ralf Ludwig geht den juristischen Weg und fordert die Gerichte auf, die teilweise Aufhebung des Versammlungsrechtes wieder rückgängig zu machen. Ich sage es gleich vorneweg: Ich habe im Grunde keine Lust, ständig über Corona zu schreiben. Das Problem ist jedoch, dass das mit jedem Tag notwendiger wird, an dem rechtlich eingeschriebene Ansprüche der Bürger zumindest teilweise zunichte gemacht werden und gleichzeitig der Protest dagegen so stark einschränkt wird." Dies schreibt Christiane Borowy.

Borowy weiter: "Wer zur Zeit eine Veranstaltung organisieren will, hat grundsätzlich das Problem, dass die Teilnehmerzahl stark eingeschränkt wird und es darüber hinaus weitere strenge Auflagen gibt. Diese werden mit dem Schutz der Bevölkerung vor der Pandemie legitimiert. Allerdings wird damit auch das Recht auf Versammlung stark ausgehöhlt. Wenn nämlich auf einer Demonstration nur die Teilnahme einer ganz geringen Anzahl von Menschen erlaubt ist, dann kann der übliche Ausdruck für Kritik an der Regierung – eine Massendemonstration – gar nicht erst stattfinden. Dies wurde auch den Demonstrationen in Stuttgart zum Verhängnis, die durch immer neue Auflagen immer stärker in ihrer Teilnehmerzahl beschränkt wurden.

Allen Widrigkeiten zum Trotz finden aber dennoch in vielen Städten Deutschlands Proteste gegen die Corona-Maßnahmen statt. Heute am 30.05.2020 findet in der Bundeshauptstadt neben den Demonstrationen und Meditationen gegen die mit der Corona-Pandemie gerechtfertigten Einschränkungen des Grundgesetzes auch eine Versammlung zum Protest gegen die US-Airbase Ramstein statt – dies ist eine Relais-Station für Drohnenkriege des US Militärs.

Die Forderung von Anwalt Ralf Ludwig, die teilweise Aufhebung des Versammlungsrechtes wieder rückgängig zu machen, ist für Demonstranten und Veranstalter von Massendemonstrationen absolut relevant. Ludwig vertritt die Veranstalter der genannten Demonstrationen in Berlin und Stuttgart und fordert die Verwaltungs- und Verfassungsgerichte auf, das teilweise Verbot des Versammlungsrechts durch pauschale Begrenzung der Teilnehmerzahl aufzuheben und...[weiterlesen]


Quelle: KenFM von Christiane Borowy

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