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Südwest Presse: Beamte - Schaler Geschmack

Archivmeldung vom 20.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Überall wird Reformbereitschaft gefordert, doch wenn es an das Berufsbeamtentum geht, bleibt alles wie es - nicht immer nur zum Guten - ist: Ein Führungsamt darf nicht auf Zeit vergeben werden. Wer es einmal innehat, dem ist es, disziplinarisch gebotene Maßnahmen ausgenommen, auch bei Nichteignung nicht mehr durch Rückstufung zu nehmen.

Vor die Frage gestellt, ob die gestern für nichtig erklärte nordrhein-westfälische Regelung mehr Chancen für eine modern geführte Verwaltung bietet oder das Risiko unsachlicher Einflussnahme auf Stellenbesetzungen erhöht, haben sich die Verfassungsrichter für die konservative Linie entschieden. Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums verlangten die Beachtung des Lebenszeitprinzips. Nur wenn der Beamte seine Funktion in voller Unabhängigkeit ausfüllen könne - sprich, sich nicht aus Karrieregründen zu politischem Wohlverhalten gezwungen sieht - sei eine rechtsstaatliche Verwaltung garantiert. Die will niemand gefährdet sehen. Doch ein schaler Geschmack bleibt nach dem apodiktischen Urteil gleichwohl zurück. Vielleicht ging die Düsseldorfer Regelung zu weit. Aber die Zementierung des Status quo, die Korrekturen personeller Fehlentscheidungen auf der beamteten Führungsebene ausschließt, greift zu kurz. Nicht ohne Grund sprechen sich seit Jahrzehnten (auch beamtete) Experten für Anreizsysteme aus, zum Beispiel über Zulagen für Führungsfunktionen auf Zeit. Professionalität, Leistungsfähigkeit, Mobilität werden nämlich auch von der Garde der Staatsdiener nicht automatisch mit Amtsübernahme garantiert.

Quelle: Südwest Presse


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