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Mitteldeutsche Zeitung: zum Altersgeld für Bundesminister

Archivmeldung vom 12.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Zwei Jahre müssen Bundesminister dem Kabinett angehört haben, um Anspruch auf ein Ruhegehalt in voller Höhe zu haben. Dabei dauert eine volle Legislaturperiode vier Jahre. Volle Ansprüche nach halber Arbeit - für den Otto-Normal-Bürger bleibt das ein utopischer Traum. Warum also steht Ministern diese fürstliche Sonderregelung zu?

Die technische Antwort: Weil es einst so ins Gesetz geschrieben wurde. Aber eine wirkliche Begründung dafür gibt es nicht. Das gilt umso mehr, wenn man bedenkt, dass Minister keine Rentenbeiträge zahlen und ihr Ruhegehalt bei mehr als 4 000 Euro im Monat liegt. Die Brutto-Durchschnittsrente beträgt aktuell etwa 1 100 Euro.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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