WAZ: Uhlenberg und die Schlangen
Archivmeldung vom 25.03.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittJeder Sportschütze braucht eine Zulassung zum Waffenkauf. Und darf einen Schießprügel nur unter strengen Auflagen aufbewahren. Kommt die Waffe in Gestalt einer Giftschlange daher, darf sie auch derjenige kaufen, dem man allenfalls die Anschaffung eines Wellensittichs empfehlen würde.
Besondere Auflagen bestehen, abgesehen von allgemeinen Tierschutzbestimmungen, nicht. Man braucht nicht lange nachzudenken, um hier eine gravierende Schieflage und vor allem Handlungsbedarf zu erkennen. NRW-Umweltminister Uhlenberg, der auch für den Schutz von Verbrauchern zuständig ist, meldet sich eine Woche nach dem spektakulären Giftschlangen-Fall von Mülheim erstmals von selbst zu Wort - und hat nicht mehr als eine butterweiche "Prüf-Erklärung" zustande gebracht. Er hält es zwar für "nicht hinnehmbar", wenn ein 19-Jähriger "ohne ausreichende Sicherheitsvorkehrungen" eine Giftschlange hält. Umgehend etwas daran ändern will er trotzdem nicht. Andere Länder haben längst vorgemacht, was geht. Ob Uhlenberg aber überhaupt ein Verbot der Giftschlangenhaltung anstrebt, bleibt offen. Sieben Tage nach dem Fall von Mülheim hätte man sich vom Fachminister hier ein klares Wort gewünscht.
Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung