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WAZ: Bärendienst für die Sparkassen

Archivmeldung vom 10.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das neue Sparkassen-Gesetz wurde politisch kontrovers diskutiert. Eine Passage darin war indes unumstritten: Die Vorstände der Geldin-stitute sollen ihre Gehälter offen legen. Die Bezüge waren bislang ein gut gehütetes Geheimis. Über Geld für die Manager wurde nicht gesprochen.

Das Salär handelte der Verwaltungsratsvorsitzende mit den Vorstandsmitgliedern hinter verschlossenen Türen aus. Mit der Novellierung des Sparkassen-Gesetzes wollte die Landesregierung Transparenz schaffen. Doch das Oberlandesgericht Köln erstickte das Ansinnen gestern im Keim. Der Senat sieht das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Banker verletzt. Zudem habe der Landtag in dieser Frage keine Gesetzgebungsbefugnis. Es bleibt das Geheimnis der Richter, warum sie ausgerechnet die Vorstände der von den Kommunen kontrollierten Sparkassen schützen. Die meisten Politiker und Bosse der freien Wirtschaft veröffentlichen ihre Einkünfte längst. Den Sparkassen erweist das OLG mit seinem Urteil einen Bärendienst. Die Richter setzen die Vorstände dem Verdacht aus, dass ihre Bezahlung ausgekungelt wird.

Quelle:  Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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