Leipziger Volkszeitung zu Hartz
Archivmeldung vom 26.01.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDas erste Urteil in der VW-Affäre wird die Glaubwürdigkeit der deutschen Justiz nicht erhöhen. Bewährung und eine - für seine Verhältnisse - verschmerzbare Geldstrafe - wegen Untreue und Begünstigung eines Betriebsrates: Den in dieser Höhe erwarteten Schuldspruch kann Peter Hartz, mächtiger Ex-Arbeitsdirektor der Wolfsburger, als Erfolg verbuchen.
Der
Drahtzieher eines der größten Wirtschaftsskandale der Bundesrepublik
ist mit einem blauen Auge davongekommen.
Vor allem die vor dem Prozess zwischen Gericht, Staatsanwalt und
Verteidigung getroffene Absprache über die Strafobergrenze
hinterlässt einen Beigeschmack. Sicher, diese Deals sind mittlerweile
in Wirtschaftsprozessen üblich. Ein kompliziertes Verfahren wird
durch ein Geständnis abgekürzt - das milde Urteil ist die
Gegenleistung. Ein Kuhhandel mit der Gerechtigkeit?Es riecht danach,
denn eine gesetzliche Grundlage und einheitliche Regeln für
Prozessabsprachen gibt es noch nicht. Der BGH hat das 2005 angemahnt.
Jetzt reagiert die Bundesjustizministerin. Höchste Zeit, dass das
Hinterzimmer-Gemauschel auf juristisch sichere Füße gestellt wird.
Quelle: Pressemitteilung Leipziger Volkszeitung