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Leipziger Volkszeitung zu Hartz

Archivmeldung vom 26.01.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Das erste Urteil in der VW-Affäre wird die Glaubwürdigkeit der deutschen Justiz nicht erhöhen. Bewährung und eine - für seine Verhältnisse - verschmerzbare Geldstrafe - wegen Untreue und Begünstigung eines Betriebsrates: Den in dieser Höhe erwarteten Schuldspruch kann Peter Hartz, mächtiger Ex-Arbeitsdirektor der Wolfsburger, als Erfolg verbuchen.

Der Drahtzieher eines der größten Wirtschaftsskandale der Bundesrepublik ist mit einem blauen Auge davongekommen. Vor allem die vor dem Prozess zwischen Gericht, Staatsanwalt und Verteidigung getroffene Absprache über die Strafobergrenze hinterlässt einen Beigeschmack. Sicher, diese Deals sind mittlerweile in Wirtschaftsprozessen üblich. Ein kompliziertes Verfahren wird durch ein Geständnis abgekürzt - das milde Urteil ist die Gegenleistung. Ein Kuhhandel mit der Gerechtigkeit?Es riecht danach, denn eine gesetzliche Grundlage und einheitliche Regeln für Prozessabsprachen gibt es noch nicht. Der BGH hat das 2005 angemahnt. Jetzt reagiert die Bundesjustizministerin. Höchste Zeit, dass das Hinterzimmer-Gemauschel auf juristisch sichere Füße gestellt wird.

Quelle: Pressemitteilung Leipziger Volkszeitung

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