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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld)zu Kirche und Streikrecht

Archivmeldung vom 04.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Gibt es in kirchlichen Kindergärten oder Krankenhäusern ein anderes Arbeitsethos als in kommunalen Einrichtungen? Dürfen an Mitarbeiter in der Diakonie andere ethische Maßstäbe angelegt werden? Ist das in seiner heutigen Form aus der Weimarer Republik stammende Selbstbestimmungsrecht der Kirchen noch zeitgemäß?

Um nichts Geringeres geht es im Streit zwischen Gewerkschaft und Kirche. Dass das Bielefelder Arbeitsgericht am Fundament der jahrzehntelangen Praxis nicht rütteln würde, war abzusehen. Die Entscheidung für den Status Quo mag man salomonisch nennen, hatten doch beide Parteien im Vorfeld angedeutet, bei einer Niederlage eh in die nächste Instanz gehen zu wollen. Womöglich wird also erst beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt oder an noch höherer Stelle eine endgültige Entscheidung fallen. Das Recht auf Streik ist ein Grundrecht, argumentiert Verdi. Es geht für die Gewerkschaft aber noch um viel mehr: um einen neuen Markt. Mehr als eine Millionen Menschen stehen im Dienst der beiden großen Kirchen. Dürften Kirchenmitarbeiter streiken, gewönne die Gewerkschaftsarbeit hier eine ganz neue Dynamik.

Quelle: Westfalen-Blatt

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