Westfalenpost: Nicht zu früh jubeln Bundesfinanzhof für Pendlerpauschale
Archivmeldung vom 07.09.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt"Wenn der Erwerbende sich nicht zur Arbeit begibt, so verdient er auch nichts." Mit diesem Zitat einer alten Entscheidung des Preußischen Oberlandesgerichts begründete gestern der Bundesfinanzhof (BFH) seinen Eilbeschluss zur Pendlerpauschale. Der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist demzufolge beruflich veranlasst, die Kosten wären somit Werbungskosten und von der Steuer absetzbar.
Nun ist diese Sicht der obersten Finanzrichter aus München nicht die
einzig mögliche. Die Wahl des Wohnortes ist schließlich ein private
Entscheidung, der Weg dorthin mithin nicht nur beruflich, sondern
auch privat veranlasst. Zu früh jubeln sollten die Pendler also
nicht. Erst das Bundesverfassunsgericht entscheidet. Und selbst dann
wäre noch nicht klar, wer diesen Streit am Ende gewinnt. Für den
Finanzminister geht es um Milliarden; sollte Karlsruhe die Streichung
der Pauschale kassieren, könnte der Gesetzgeber sie zum Beispiel
deutlich kürzen, um den selben Einspareffekt zu erreichen.
Vom Bürger indes wird berufliche Mobilität gefordert - mit Folgen
bei Nichtbeachtung. Wer etwa arbeitslos ist und eine Arbeitsstelle
ablehnt, weil ihm der Weg zu weit, zu teuer erscheint, muss mit
Sanktionen rechnen. Für die Pendlerpauschale gibt es also gute
Gründe; ihre Streichung mutet willkürlich an, allein dem Sparzwang
geschuldet. Und die Haushaltslage, soviel hat der BFH vollkommen zu
Recht festgestellt, rechtfertigt jedenfalls keinen
Verfassungsverstoß.
Quelle: Pressemitteilung Westfalenpost