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Westfalenpost: Nicht zu früh jubeln Bundesfinanzhof für Pendlerpauschale

Archivmeldung vom 07.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

"Wenn der Erwerbende sich nicht zur Arbeit begibt, so verdient er auch nichts." Mit diesem Zitat einer alten Entscheidung des Preußischen Oberlandesgerichts begründete gestern der Bundesfinanzhof (BFH) seinen Eilbeschluss zur Pendlerpauschale. Der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist demzufolge beruflich veranlasst, die Kosten wären somit Werbungskosten und von der Steuer absetzbar.

Nun ist diese Sicht der obersten Finanzrichter aus München nicht die einzig mögliche. Die Wahl des Wohnortes ist schließlich ein private Entscheidung, der Weg dorthin mithin nicht nur beruflich, sondern auch privat veranlasst. Zu früh jubeln sollten die Pendler also nicht. Erst das Bundesverfassunsgericht entscheidet. Und selbst dann wäre noch nicht klar, wer diesen Streit am Ende gewinnt. Für den Finanzminister geht es um Milliarden; sollte Karlsruhe die Streichung der Pauschale kassieren, könnte der Gesetzgeber sie zum Beispiel deutlich kürzen, um den selben Einspareffekt zu erreichen.
Vom Bürger indes wird berufliche Mobilität gefordert - mit Folgen bei Nichtbeachtung. Wer etwa arbeitslos ist und eine Arbeitsstelle ablehnt, weil ihm der Weg zu weit, zu teuer erscheint, muss mit Sanktionen rechnen. Für die Pendlerpauschale gibt es also gute Gründe; ihre Streichung mutet willkürlich an, allein dem Sparzwang geschuldet. Und die Haushaltslage, soviel hat der BFH vollkommen zu Recht festgestellt, rechtfertigt jedenfalls keinen Verfassungsverstoß.

Quelle: Pressemitteilung Westfalenpost

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