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WAZ: Richter erlauben Studiengebühren - Ein Auftrag - Leitartikel von Christopher Onkelbach

Archivmeldung vom 30.04.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch HB

Ein anderes Urteil war kaum zu erwarten gewesen. Bereits 2005 hatte das Bundesverfassungsgericht ein bundesweites Gebührenverbot als verfassungswidrig gekippt. Anschließend führten sieben Bundesländer Studiengebühren ein, auch NRW.

Der damalige Hinweis des Gerichts, die Gebührenerhebung sei so zu gestalten, dass soziale Härten vermieden werden, befeuerte den kochenden Streit. Das von Politikern eilig versprochene breite Stipendiensystem sowie sozialverträgliche Gebührenmodelle sind indes bis heute Versprechen geblieben. Zwar bieten die Länder klammen Studierenden Darlehen an, mit deren Hilfe die Gebühren finanziert werden können, doch die drohenden Zinsen schrecken viele ab.

Auch das Bundesverwaltungsgericht hat nun die Gebühren nicht verboten. Die vom Richter geäußerten Zweifel an der Sozialverträglichkeit sollten die Bildungspolitiker aber als deutliche Schelte verstehen. Der vom Grundgesetz garantierte freie Zugang zu den Hochschulen sei nicht viel Wert, monierte der Richter, wenn man ihn nicht nutzen könne. Diese Aussage muss die Politik als klaren Auftrag verstehen.

Quelle: WAZ

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