Neue Westfälische Bielefeld: Verfassungsgericht erschwert Ermittlungen
Archivmeldung vom 04.03.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittStrafverfolger stöhnen - Datenschützer jubilieren. Mit diesen knappen Worten lassen sich die Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung zusammenfassen. Die Positionen sind unversöhnlich. Viele tausend Bürger sahen sich seit Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu Recht von "Big Brother" bedroht.
Ein wenig ist diese Gefahr durch das Bundesverfassungsgericht nun gebannt, doch prompt fürchten die Deutsche Polizeigewerkschaft und der bayerische CSU-Innenminister Joachim Herrmann wegen der Löschung der Daten nun diverse Todesopfer. Letzteres erscheint zumindest übertrieben. Die Wahrheit ist allerdings, dass das vom Bundesverfassungsgericht verfügte Aus für die Vorratsdatenspeicherung die Arbeit der Ermittlungsbehörden nicht einfacher, sondern schwieriger macht. Vor allem im Bereich der organisierten Kriminalität oder im Bereich des Terrorismus nutzen die international vernetzten Täter heute vor allem moderne Kommunikationsmittel wie Handys oder das Internet. Erst wenn man diese Verbindungen offenlegt, kann man die Täter fangen und verurteilen. Bislang konnten sich die Ermittler - einen richterlichen Beschluss zur Telekommunikationsüberwachung bei verdächtigen Personen vorausgesetzt - aus dem großen Pool der Vorratsdatenspeicherung, die sechs Monate umfasste, bedienen. Damit ist es nach dem Urteil vorbei. Es bedeutet, dass die Ermittler schneller werden und sich auf die Daten beschränken müssen, die die Telekomunikationsunternehmen ohnehin (zum Beispiel für ihre Abrechnungen ) einige Zeit vorhalten. Der Staat darf nicht zum Ungeheuer werden. Er darf seine Bürger nicht gläsern machen. Der Preis des Urteils könnte zwar sein, dass der eine oder andere Verbrecher nicht geschnappt wird. Wir sollten ihn trotzdem zahlen - er ist das kleinere Übel.
Quelle: Neue Westfälische