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Rheinische Post: Alkohol-Urteil

Archivmeldung vom 29.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Mit der Entscheidung, das generelle Alkoholverbot in der Freiburger Innenstadt für unwirksam zu erklären, hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof keinen Freibrief zum öffentlichen Vollrausch erteilt. Im Gegenteil.

Liest man die Entscheidung der Mannheimer Richter etwas genauer, so haben sie der Stadt Freiburg untersagt, vor den kriminellen Alkoholexzessen weniger in Form einer Gängelung der kompletten Bürgerschaft zu kapitulieren. Gut so. Denn die Freiburger Polizeiverordnung, die sich bereits viele andere Städte zum Vorbild genommen haben, ersetzt weder eine schlüssige lokale Ordnungs- und Sozialpolitik, noch ein angemessenes Polizeikonzept. Sie stellt lediglich jeden Bürger, der sich nach 22 Uhr mit einem Bier in der Hand durch die Fußgängerzone bewegt, unter einen ungerechtfertigten Generalverdacht. Sich vorsätzlich oder fahrlässig zu betrinken und dann Straftaten zu begehen, war immer schon strafbar. Als Reaktion auf die allseits beklagte Zunahme alkoholbedingter Exzesse mit deutscher Gründlichkeit die Freiheit und Freizügigkeit aller Bürger zu beschneiden und (wieder einmal) nach schärferen Gesetzen zu rufen, ist bloß der bequemste Weg. In einer freiheitlichen Gesellschaft ist das aber meist auch der falsche.

Quelle: Rheinische Post

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