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Leipziger Volkszeitung zum Urteil über Nachtflüge

Archivmeldung vom 10.11.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Freie Bahn für DHL! Für dieses gute Urteil ist ein Kompliment fällig, das nicht allein an die Richter geht. Anerkennung hat sich erstens Milbradts Regierung verdient, der es gelang, DHL mit dem Angebot eines unbeschränkten Nachtbetriebs nach Sachsen zu locken. Zweitens glückte es dem Regierungspräsidium Leipzig, inmitten des Vorschriften-Gestrüpps einen juristisch weitgehend korrekten Planungsbeschluss für die 300-Millionen-Investition zu formulieren.

Die oberste Verwaltungsinstanz hatte drittens zu prüfen, ob die Planungen im gesetzlichen Rahmen liegen. Das Urteil darüber ist zweideutig, doch im Kern lautet die Antwort des Bundesgerichts: Ja. Es gibt grünes Licht für die Entwicklung des Flughafens zum Frachtdrehkreuz. Die Richter haben erkannt, dass die Schaffung tausender Arbeitsplätze ein gewichtiges Argument ist.
Aber eben nicht das einzige. "Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen", heißt es im Luftverkehrsgesetz. Ein Satz, den das Regierungspräsidium nicht ernst genug genommen hatte. Allein Dämmung an Häusern genügt nicht. Laut Gericht ist der nächtliche Umschlag von Expressfracht, wie ihn DHL plant, zwar zulässig, doch im Gegenzug ist nun der sonstige Passagier- und Frachtverkehr zwischen 22 und 6 Uhr in Frage gestellt. Das Regierungspräsidium muss prüfen, welche dieser Flüge zwingend notwendig sind, und das Ergebnis in den Planungsbeschluss aufnehmen. Zwar wird der Airport versuchen, alle möglichen Starts und Landungen als höchst wichtig darzustellen, doch die Planungsbehörde steht unter Druck. Sie muss mit neuerlichen Klagen rechnen und somit eine Entscheidung fällen, die einer nochmaligen gerichtlichen Beurteilung standhält. Und die Richter haben gestern mit äußerstem Nachdruck auf die Bedeutung der Nachtruhe hingewiesen.
Der Flughafen zahlt also für die DHL-Ansiedlung einen Preis: Die bisher unbegrenzte Nachtflugerlaubnis ist gestrichen. Die Hoffnung des Airports, aus den vor einigen Monaten verhängten Nachtflug-Beschränkungen in Berlin-Schönefeld Kapital zu schlagen, schwindet. Das ist ein Minuspunkt für den Standort Leipzig, doch die Gesamtrechnung bleibt angesichts der DHL-Ansiedlung positiv. Zumal das Urteil die Chance eröffnet, auf einer rechtlich sicheren Grundlage weitere Logistik-Unternehmen, die nachts Expressfracht umschlagen, nach Leipzig zu holen.
Die Airport-Anwohner sind enttäuscht, weil sich ihre Hoffnung auf ein totales Nachtflugverbot nicht erfüllt hat. In Wahrheit sind die Betroffenen keineswegs Verlierer. Es mag Zufall sein, dass dieses Urteil genau 17 Jahre nach dem Mauerfall verkündet wurde, eine Erinnerung an alte Zeiten ist jedoch angebracht. In der DDR bestand keinerlei Möglichkeit, derlei Staatsentscheidungen juristisch prüfen zu lassen. Heute haben Behörden gehörigen Respekt vor den Klage-Möglichkeiten des Bürgers. Nur deshalb wurde schon vor dem Airport-Prozess ein Programm für Lärmdämmung an Wohngebäuden beschlossen, das alle bisherigen Maßstäbe überbietet.

Quelle: Pressemitteilung Leipziger Volkszeitung

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