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Südwest Presse: Kommentar zum BND-Ausschuss

Archivmeldung vom 24.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Unannehmlichkeiten sind noch keine Gefährdung des Staatswohls. Und deshalb kann sich die Exekutive auch nicht mit pauschalen Erklärungen aus der Affäre ziehen, wie sie es im BND-Untersuchungsausschuss versucht hat.

So lässt sich die juristische Ohrfeige zusammenfassen, die das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung verpasst hat. Wieder einmal haben die Karlsruher Richter klargemacht, was im Staate zählt: die Verfassung und der Respekt vor ihr, nicht am politischen Tagesgeschäft ausgerichtete Taktiererei oder die vermeintliche Pflicht zur Rücksicht auf befreundete Staaten. Dass die Richter am Beispiel des BND-Ausschusses die parlamentarische Kontrolle gestärkt haben, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Vor dem Hintergrund der Mehrheiten großer Koalitionen würde dieses Druckmittel der Abgeordneten rasch entwertet, könnte sich die Regierung allzu bequem auf die Geheimhaltung berufen. Mit der Rolle deutscher BND-Agenten im Irak-Krieg und den hochbrisanten Fällen Kurnaz und El-Masri standen Fragen auf der Tagesordnung, deren Beantwortung zentral ist für die Bewertung, ob sich die Außenpolitik der Regierung noch am Grundgesetz orientiert. Transparenz statt Geheimniskrämerei und eine starke Rolle des Parlaments - ein gutes Zeichen in Zeiten, in denen sich Deutschland offenbar verstärkt als kriegführende Nation zu etablieren gedenkt.

Quelle: Südwest Presse

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