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Das WESTFALEN-BLATT zum Beratungsprotokoll

Archivmeldung vom 30.12.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.12.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Auch das neue Gesetz für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren kann riskante Anlagegeschäfte nicht verhindern. Darum geht es auch nicht. Vielmehr sollen sich Kunden nicht von Traumrenditen zu einem Risiko verleiten lassen, das sie im Grunde gar nicht eingehen möchten. Dem soll das Beratungsgespräch vorbeugen.

Im Grunde keine schlechte Sache. Dennoch wirft das eiligst noch vor der Bundestagswahl auf den Weg gebrachte Gesetz Fragen auf: So kann niemand sagen, ob ein ausführliches Beratungsgespräch die Bürger, die vor der Finanzkrise im guten Glauben an die Seriosität ihrer Bank und ihres Beraters Lehman-Zertifikate gekauft haben, tatsächlich vor ihrem Schaden bewahrt hätte. Ebenso unklar ist, ob der zusätzliche bürokratische Aufwand für Banken und Sparkassen in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht. Schließlich sind Beratungsgespräche heute schon die Regel. So werden Bankgeschäfte auch 2010 Vertrauenssache sein. Dazu gehört vor allem, dass sich der Berater bei seiner Empfehlung nicht von einer für ihn möglichst lukrativen Provision leiten lassen sollte. Dieses Restrisiko bleibt.

Quelle: Westfalen-Blatt

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