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Neue Westfälische (Bielefeld): Streikrecht bei der Kirche

Archivmeldung vom 14.01.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.01.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Es war der 13. Tag des Monats, wenn auch kein Freitag. Dennoch verstehen die Obersten der evangelischen Kirche und ihrer diakonischen Werke diesen 13. als einen schwarzen Tag. Mit Zähnen und Klauen und mit Hilfe der weltlichen Justiz wollten sie das System des sogenannten dritten Weges am Leben erhalten, das so nicht mehr in diese Zeit passt.

Das wissen die Mitglieder der Leitungsgremien übrigens lange selber. Sie waren es, die es stetig mehr und mehr aushebelten und die Idee der Dienstgemeinschaft zur Unkenntlichkeit verstümmelten. Sie gründeten den Diakonischen Dienstgeberverband, der Mitglied des weltlichen Arbeitgeberverbands ist, und sie starteten Unternehmensausgründungen, um Mitarbeiterzu Dumping-Löhnen zu beschäftigen. In der Welt nennt man das Ausbeutung, und die Kirche bezeichnet das auch so, wenn es um weltliche Mitbewerber geht. Statt flotte Sprüche zu klopfen, wie "Gott kann man nicht bestreiken", sollten beide Kirchen und ihre Werke die ausgestreckte Hand der Gewerkschaft Verdi ergreifen und ein modernes Dienstrecht entwickeln. Verdi scheint dazu bereit und zudem akzeptieren zu wollen, dass kirchliche Dienste von einem anderen Zuschnitt sind als sonstige Dienstleister. Vor gar nicht so ferner Zeit waren EKD und ÖTV, eine der Vorgängergewerkschaften Verdis, bereits handelseinig, eine Partnerschaft zu schließen. Am 20. April 1996 lagen Entwürfe für eine Grundlagenvereinbarung, ei-ne Schlichtungs- und Notlagenvereinbarung sowie Eckpunkte zu inhaltlichen Regelungen unterschriftsreif vor. Sie wurden Makulatur, weil einige Landeskirchen die EKD massiv bedrohten. An diese Fäden gilt es anzuknüpfen. Glaubwürdig wäre der Versuch des Abschlusses eines Sozialtarifvertrags, den die Bundesregierung allgemeingültig machen sollte.

Quelle: Neue Westfälische

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