Börsen-Zeitung: Verdeckte Preiserhöhung
Archivmeldung vom 08.02.2019
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Freigeschaltet durch André OttNach mehrjähriger Untersuchung ist das Bundeskartellamt zum Schluss gekommen, dass die Datensammelwut von Facebook so nicht in Ordnung gehe. Nun sollen der Datenkrake Fesseln angelegt werden. Daten von Drittanbietern - ob Websites oder Apps - abzugreifen und Konten von Nutzern zuzuordnen, soll künftig nur möglich sein, wenn diese zuvor explizit zugestimmt haben.
Das gelte erst recht für einen Konzern, der laut Bundeskartellamt mit gut 80 Prozent Marktanteil praktisch alternativlos ist für jene, die sich über ein soziales Netzwerk mit ihrem breiten Online-Freundeskreis vernetzen wollen. Die Reaktion von Facebook auf die Entscheidung zeugt einmal mehr von einer leicht entrückten Selbstwahrnehmung, die dem weltgrößten sozialen Netzwerk selbst im Heimatland mittlerweile den Ruf verhagelt hat. Obwohl drei Jahre eng mit der Behörde zusammengearbeitet worden sei, habe das Kartellamt Schlussfolgerungen gezogen, mit denen sie nicht übereinstimmen, schrieb Yvonne Cunnane, europäische Datenschutzchefin von Facebook. Es soll eben vorkommen, dass ein Kartellamt eigene Schlüsse zieht.
Der Wettbewerb sei intensiver als von den Wettbewerbshütern eingeräumt, argumentiert Cunnane. Tatsächlich ist die Marktabgrenzung schwierig und wird letztlich erst vor Gericht geklärt werden. Facebook hat angekündigt, gegen den Kartellamtsbeschluss zu klagen.
Wie mächtig der US-Konzern ist, zeigt indes eine Reaktion des Branchenverbands Bitkom, der ebenfalls gegen die Entscheidung wettert. Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder kritisierte, das Kartellamt schade weniger Facebook als vielmehr unzähligen kleinen Website-Betreibern, für die die "Like"-Buttons ein wichtiges Werkzeug seien, um einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu werden. Folgt man der Argumentation, kommt man weder als Anwender noch als Webseiten-Betreiber wirklich an Facebook vorbei. Datenaufzeichner und Datenproduzenten scheinen beide in den Fängen der Datenkrake zu sein.
Ausgangspunkt für Kartellverfahren ist jedoch nicht nur die Marktmacht, sondern auch deren missbräuchliche Ausnutzung - etwa bei der Preissetzung. Facebooks Dienst ist kostenlos. Also kein Fall für die Wettbewerbshüter? Mitnichten. Denn im Internet ist die Währung, mit der ein Nutzer bezahlt, eben meist nicht Euro oder Dollar, sondern der eigene Datenschatz. Wenn Facebook mehr Daten sammelt, als explizit vereinbart, kommt dies einer verdeckten Preiserhöhung gleich. Und dafür ist das Bundeskartellamt durchaus zuständig.
Quelle: Börsen-Zeitung (ots) von Sebastian Schmid