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Anonymousnews: UN: Merkels Asylpolitik ist vorsätzlich betriebener Genozid am deutschen Volk

Archivmeldung vom 04.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Was sagt eigentlich das Völkerrecht hinsichtlich der niemals enden wollenden Völkerwanderung von „Flüchtlingen“ Richtung Deutschland?Alleine die Bevölkerung Schwarzafrikas wird sich aufgrund einer völlig verantwortungslosen und selbstverschuldeten Bevölkerungsexplosion von aktuell einer Milliarde bis zum Jahr 2100 auf rund vier Milliarden Menschen vervierfachen. Wie viel Millionen oder gar Milliarden dieser Menschen haben wohl vor, sich bei uns anzusiedeln?

Weltweit betrachtet stellen die Europäer schon jetzt eine absolute ethnische Minderheit dar. Gemäß der UNO-Resolution aus dem Jahre 1990, anlässlich des Einmarsches des Iraks nach Kuwait, ist der Versuch, ein Volk mittels Massenzuwanderung an den Rand zu drängen, ein Kriegsgrund. Deutschland hat dieser Resolution zugestimmt. Wörtlich heißt es da:

Der Sicherheitsrat verurteilt den Versuch des Irak, die demographische Zusammensetzung der Bevölkerung von Kuwait zu verändern und die amtlichen Dokumente über die Bevölkerungs-Zusammensetzung der legitimen Kuwaiter Regierung zu vernichten.

Und in der „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“, beschlossen von der Generalversammlung der Vereinten Nationen als Resolution 260 A (III) am 9. Dezember 1948, die am 12. Januar 1951 in Kraft getreten ist, wird erklärt: „Als wegen Völkermord zu Bestrafender gilt, „wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, vorsätzlich 1.) Mitglieder der Gruppe tötet, 2.) Mitgliedern der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden (…) zufügt, 3.) die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, 4.) Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen, 5.) Kinder der Gruppe in eine andere Gruppe gewaltsam überführt“.

Was “unsere” Politiker den Europäern mit Zwangs-Multikulti antun, nämlich die langfristige Auslöschung der deutschen (französischen, italienischen…) ethnisch-kulturellen Identität jahrtausende alter Völker, wird im Fall Tibet jedoch angeprangert.

In der Bundestags-Entschließung 13/4445 vom 23.4.1996 verurteilt die Bundesrepublik die chinesische Zuwanderungs-Politik in Tibet, weil dadurch die tibetische Identität „zerstört“ wird: „Im Hinblick darauf, dass die Tibeter sich in der gesamten Geschichte eine eigene ethnische, kulturelle und religiöse Identität bewahrt haben, verurteilt der Bundestag die Politik der chinesischen Behörden, die im Ergebnis in Bezug auf Tibet zur Zerstörung der Identität der Tibeter führt, insbesondere mit Ansiedlung und Zuwanderung von Chinesen in großer Zahl, Zwangsabtreibungen, politischer, religiöser und kultureller Verfolgung und Unterstellung des Landes unter eine chinesisch kontrollierte Administration.“

Im Dokument heißt es weiter: „Die Bundesregierung fordert dazu auf, sich verstärkt dafür einzusetzen, daß die chinesische Regierung jede Politik einstellt, welche die Zerstörung der tibetischen Kultur zur Folge haben kann, wie z. B. die planmäßige Ansiedlung von Chinesen in großer Zahl, um die tibetische Bevölkerung zurückzudrängen, und die Verfolgung der Vertreter der tibetischen Kultur.“

Die Zahlen der sogenannten „Flüchtlinge“, die so gut wie nie die Voraussetzungen für ein berechtigtes Asyl erfüllen, sprechen für sich. Demnach liegt die Anerkennungsquote nach Art. 16 a GG seit 2002 bei unter 2 %, wie die aktuellen Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge belegen. Tatsächlich in ihre Herkunftsländer abgeschoben wurden im Jahr 2013 aber nur 10.200 unberechtigt Asylsuchende, während über 127.023 allein in diesem Jahr nach Deutschland kamen (für 2014 rechnet man mit insgesamt 200.000 Siedlern, für 2015 mit 300.000). Damit ist Deutschland weltweit noch vor den USA die Nr. 1 als Zielland für Asylbewerber.

Zwei Drittel der Asylbewerber in 2013 waren Mohammedaner. 63,4 % der Asylerstanträge werden von Männern gestellt, insgesamt sind 71,5 % aller davon jünger als 30 Jahre (2012: 71,3 %). Der deutsche Bundesinnenminister Thomas de Maizière gab vor kurzem bekannt, zehntausenden abgelehnten Asylbewerber ein dauerhaftes Siedlungsrecht hier in Deutschland gewähren zu wollen.

Quelle: Anonymousnews von Günther Strauß

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