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Frontalangriff der “Demokraten” auf Andersdenkende Teil 1: CORRECTIV-Artikel löst Propaganda-Lawine aus

Archivmeldung vom 09.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Wolfgang Effenberger schrieb den folgenden Kommentar: "Am 30. November 2023 verteidigte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Parlament das von der Bundesregierung ausgearbeitete „Rückführungsverbesserungsgesetzes“(1) als das umfangreichste Gesetz zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen von Rückführungen, das eine Bundesregierung jemals vorgelegt habe. Gesetzentwurf der Ampel-Koalition „zur Verbesserung der Rückführung“: Nach dem Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Rückführung“ soll die Fortdauer und die Anordnung von Abschiebungshaft künftig unabhängig von etwaigen Asylantragstellungen möglich sein, auch bei Folgeanträgen."

Effenberger weiter: "Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote werden laut Vorlage als eigenständiger Haftgrund außerhalb der Fluchtgefahr im Rahmen der Sicherungshaft geregelt; zudem ist ein behördliches Beschwerderecht für den Fall der Ablehnung des Abschiebungshaftantrags vorgesehen. Zugleich sieht der Gesetzentwurf vor, die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von derzeit zehn auf 28 Tage zu verlängern, um effektiver als bisher ein Untertauchen des Abzuschiebenden zu verhindern.“(2) Weiters ist vorgesehen,

 „…dass Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote keine aufschiebende Wirkung mehr haben. … Daneben enthält die Vorlage weitere Maßnahmen zur erleichterten Identitätsfeststellung und zur erleichterten Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Für den Bereich der Organisierten Kriminalität soll ein Ausweisungstatbestand geschaffen werden, der an die Angehörigkeit zu Strukturen der Organisierten Kriminalität anknüpft und unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung ausgestaltet ist.“(3)...[weiterlesen]

Quelle: apolut von Wolfgang Effenberger

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