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Neue Westfälische (Bielefeld): Gericht rüffelt Facebook für Voreinstellungen

Archivmeldung vom 13.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Es ist nur ein kleiner Dämpfer, den das Landgericht Berlin dem Multi-Milliarden- Dollar-Konzern Facebook verpasst hat. Wichtig ist das Urteil, auch wenn das Berufungsverfahren programmiert ist, dennoch. Deutschlands Verbraucherschützer können sich auf die Schulter klopfen. Facebook inszeniert sich selbst seit seiner Gründung als Netzwerk, das Grenzen überwindet - natürlich immer im Zeichen der Freundschaft.

Nur beinhaltet dieser Freundschaftsdienst eben auch die versteckte Standortbestimmung und den grenzenlosen Zugriff auf private Daten. Die Nutzer werden ganz bewusst in die Irre geführt, ihr Einverständnis unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen. Von einem Freund, der private Fotos veröffentlicht, Geheimnisse weitererzählt und akribisch verfolgt, wo man sich aufhält, hätte man sich in der analogen Welt längst distanziert. Gegen Stalker muss man sich juristisch wehren. Jedes Mal, wenn ein Gericht Facebook in die Schranken weist, werden wieder Nutzer darauf aufmerksam, dass es Zeit wird, ihr Profil zu überprüfen.

Die Jugend hat das schon verstanden. Bei den 12- bis 17-Jährigen Amerikanern ist Facebook so angesagt, wie handgeschriebene Briefe. Auch Mittzwanziger wenden sich alternativen Diensten zu, die - wie Snapchat - mit sich selbstlöschenden Beiträgen locken. Facebooks Macht speist sich aus der Zahl seiner Nutzer. Reichweite bringt Geld. Echte Freundschaft sollte jedem Nutzer ein paar Klicks und zwei Minuten Zeit wert sein - zum Ändern der Privatsphäre-Einstellungen oder gleich zum Beenden der Abhängigkeit.

Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) (ots) von  Miriam Scharlibbe

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