Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Karlsruher Urteil zum Bundeshaushalt 2004
Archivmeldung vom 10.07.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Karlsruher Urteil zum Bundeshaushalt 2004 zeigt eines ganz deutlich: Die Instrumente in der Verfassung, die einer Schuldenpolitik Einhalt gebieten sollen, greifen nicht. Mit der erklärten »Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts« haben zu viele Finanzminister in der Vergangenheit Schuldenmacherei betreiben können.
Die erschreckende Bilanz: ein Schuldenberg von 1,5
Billionen Euro. Damit werden in unverantwortlicher Weise die
Handlungsfähigkeit des Staates eingeschränkt und die Lasten kommenden
Generationen aufgebürdet.
Die Hinweise des Bundesverfassungsgerichts auf notwendige Änderungen
in der Verfassung sollten in der Kommission zur zweiten Stufe der
Föderalismusreform nicht nur zur Kenntnis genommen werden. Dieses
Thema muss dort endlich ganz oben stehen. Eine wirksame
Schuldenbremse muss in das Grundgesetz eingebaut werden, die Bund,
Länder und Kommunen dazu zwingt, in Zeiten einer guten
Wirtschaftsentwicklung und sprudelnder Steuereinnahmen Schulden
abzutragen.
Aber auch bevor es eine Einigung hierüber geben wird, sollte sofort
mit dem Schuldenabbau begonnen werden. Wenn nicht jetzt, in einer
Phase lang anhaltenden Aufschwungs, wann dann?
Quelle: Pressemitteilung Westfalen-Blatt