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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Karlsruher Urteil zum Bundeshaushalt 2004

Archivmeldung vom 10.07.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.07.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Karlsruher Urteil zum Bundeshaushalt 2004 zeigt eines ganz deutlich: Die Instrumente in der Verfassung, die einer Schuldenpolitik Einhalt gebieten sollen, greifen nicht. Mit der erklärten »Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts« haben zu viele Finanzminister in der Vergangenheit Schuldenmacherei betreiben können.

Die erschreckende Bilanz: ein Schuldenberg von 1,5 Billionen Euro. Damit werden in unverantwortlicher Weise die Handlungsfähigkeit des Staates eingeschränkt und die Lasten kommenden Generationen aufgebürdet.
Die Hinweise des Bundesverfassungsgerichts auf notwendige Änderungen in der Verfassung sollten in der Kommission zur zweiten Stufe der Föderalismusreform nicht nur zur Kenntnis genommen werden. Dieses Thema muss dort endlich ganz oben stehen. Eine wirksame Schuldenbremse muss in das Grundgesetz eingebaut werden, die Bund, Länder und Kommunen dazu zwingt, in Zeiten einer guten Wirtschaftsentwicklung und sprudelnder Steuereinnahmen Schulden abzutragen.
Aber auch bevor es eine Einigung hierüber geben wird, sollte sofort mit dem Schuldenabbau begonnen werden. Wenn nicht jetzt, in einer Phase lang anhaltenden Aufschwungs, wann dann?

Quelle: Pressemitteilung Westfalen-Blatt

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