Rheinische Post: Dauerstreit ums Gas
Archivmeldung vom 20.11.2008
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMan mag das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofes in Sachen Gaspreise als wenig verbraucherfreundlich empfinden. Aber es sorgt zumindest für Rechtssicherheit in einem Streit, der sich seit geraumer Zeit hinzieht, weil Kunden sich von Versorgern über den Tisch gezogen fühlen und das in vielen Fällen mit Sicherheit zu Recht.
Stadtwerke sind Unternehmen. Sie haben oft öffentliche Eigentümer, und sie gewährleisten die Versorgung der Bevölkerung mit Energie. Das kann aber nicht dazu führen, dass sie in Zeiten des freien Wettbewerbs ihre gesamte Kalkulation vor derÖffentlichkeit ausbreiten müssen. Trotzdem: Preiserhöhungen sind mitunter ein großes Ärgernis, weil es Gasversorger gibt, die die Kundschaft abzocken. Deshalb sollten sich Kunden von dem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht ins Bockshorn jagen lassen, wenn sie berechtigte Zweifel an Preiserhöhungen ihres Anbieters haben. Der beste Weg, die Unternehmen dafür zu bestrafen, ist indes nicht ein langwieriger Gerichtsstreit, sondern der Wechsel zu einem billigeren Anbieter. In einem funktionierenden Wettbewerb ist die Abstimmung mit den Füßen immer noch die wirksamste Preiskontrolle.
Quelle: Rheinische Post (von Georg Winters)