Neue OZ: Zu kurz gesprungen
Archivmeldung vom 25.04.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittFür Zugreisende ist die Stärkung der Fahrgastrechte eine gute Nachricht. Schon jetzt verpflichtet sich die Bahn zwar zu Entschädigungen bei Verspätungen. Diese werden allerdings in Form von Gutscheinen gewährt, die oft nur mit großem bürokratischen Aufwand einzulösen sind. Jetzt einen gesetzlich verbrieften Anspruch zu haben ist ein Fortschritt.
Schade nur, dass die Politik zu kurz gesprungen ist. Mit den beschlossenen Regeln geht der Bundestag nicht wesentlich über die von der EU geforderten Standards hinaus. Eine Entschädigungsverpflichtung schon ab einer halben Stunde Zugverspätung wäre indes ein noch deutlicheres Druckmittel in Richtung Bahn gewesen, ihre Pünktlichkeitsoffensive ernster zu nehmen. Zwar ist es um die Zuverlässigkeit der Abfahrts- und Ankunftszeiten nicht so schlecht bestellt, wie es manch im Einzelfall betroffener Bahnfahrer glauben macht. Dennoch ist viel Luft nach oben.
Eine weniger halbherzige Lösung wäre möglich gewesen. Sie wurde von vielen Verbraucherpolitikern gefordert, die sich aber am Ende nicht durchsetzen konnten - aus Kostengründen. Dabei hat es die Bahn selbst in der Hand, zusätzliche Ausgaben zu minimieren: indem sie stärker auf die Vermeidung von Verspätungen setzt, die längst nicht immer auf "höhere Gewalt" zurückzuführen, sondern oft vermeidbar sind.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung