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Lausitzer Rundschau: OLG verurteilt Aufsichtsräte zu Schadenersatz

Archivmeldung vom 19.03.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Gedanke ist schockierend: Da sitzen der Bürgermeister und einige Abgeordnete einer kleinen Stadt im Elbe-Elster-Land im Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH.

Für ein geringes Sitzungsgeld sollen sie den Geschäftsführer kontrollieren und Jahre später wird von ihnen plötzlich per Gerichtsurteil 900.000 Euro Schadenersatz gefordert. Begründung: Sie hätten in der Kontrolle versagt. Ob das Brandenburger Oberlandesgericht mit dieser Einschätzung richtig liegt, wird hoffentlich bald der Bundesgerichtshof feststellen. Denn für jeden der Betroffenen ist es eine extrem große Belastung, mit der bis dahin andauernden Ungewissheit zu leben. Ein paar Hunderttausend Euro, das haben Kommunalpolitiker in der Region nicht in der Küchenschublade. Dass im Hintergrund selbst bei juristischer Niederlage noch Rettung über die Kommunalverfassung in Aussicht steht, nimmt diesen Druck nur wenig. Unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreites vor dem Bundesgerichtshof sollte der Fall Stadtwerke Doberlug-Kirchhain jedoch allen Gemeinden in der Region zu denken geben. Denn das Beispiel zeigt deutlich, kommunale Unternehmen sind keine Verschiebebahnhöfe für finanzielle Probleme im Stadthaushalt. Und Aufsichtsratssitze in den eigenen GmbHs sind keine Ehrenämter, sondern Posten mit hoher Verantwortung. Denn dort, wo Kommunen als Eigentümer von Wirtschaftsunternehmen auftreten, treffen sich Handels- und Kommunalrecht. In diesem Grenzbereich kann es sehr schnell nicht nur um politische, sondern auch zivilrechtliche Verantwortung gehen. Der Fall Stadtwerke Doberlug-Kirchhain zeigt das. Städte und Gemeinden sind deshalb immer wieder aufgefordert, für eine Besetzung solcher Gremien mit wirklich geeigneten Personen zu sorgen. Nicht bisherige Verdienste und das Parteibuch dürfen über einen Aufsichtsratsjob entscheiden, sondern in erster Linie kaufmännische Kenntnisse. Ein fachkundiger Bürger ist da besser als ein langjähriger verdienstvoller Abgeordneter, der keine Bilanz lesen kann. Das OLG-Urteil ist deshalb vielleicht unabhängig davon, ob es Bestand haben wird, ein heilsamer Schock.

Quelle: Lausitzer Rundschau

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