Rheinische Post: Du sollst nicht lügen
Archivmeldung vom 04.09.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Dortmunder Wahl-Skandal trifft auch die SPD-Landesvorsitzende Hannelore Kraft. Ullrich Sierau, der als Stadtdirektor und langjähriger Stellvertreter des Rathauschefs vor der Wahl nichts von einem 100-Millionen-Euro-Loch im Haushalt mitbekommen haben will, war ihr Favorit.
Sie hat als Landesvorsitzende persönlich mitgeholfen, ihn zum Oberbürgermeister-Kandidaten der Dortmunder SPD zu machen. Hannelore Kraft muss sich sehr genau überlegen, was sie einem Parteifreund rät, der entweder vollständig für dumm verkauft wurde oder ein Lügner ist. Sagt er die Wahrheit, ist er eine Belastung. Lügt er, kann ihn das den Job kosten. Er wäre nicht der erste Oberbürgermeister, den ein Gericht wegen amtlicher Täuschung der Öffentlichkeit im Vorfeld seiner Wahl abstraft. So erging es dem Oberbürgermeister von Bad Homburg, der sich mit seinem Amtsvorgänger 1998 zum Verschweigen eines gescheiterten Grundstücksgeschäfts bis nach der Wahl verabredet hatte. Der hessische Verwaltungsgerichtshof ordnete, bestätigt durch das Bundesverwaltungsgericht, die Wiederholung der Wahl an. Der Bürger hat einen Anspruch darauf, dass Amtsträger sich auch vor einer Wahl an ihre Wahrheitspflicht halten. Die Regel ist einfach. Sie lautet: Du sollst nicht lügen.
Quelle: Rheinische Post