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FT zum Solidaritätszuschlag

Archivmeldung vom 24.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Es ist bedauerlich, dass die Karlsruher Richter nur über eine juristische Formalie des Solidaritätszuschlages entschieden haben, nämlich über die zeitliche Befristung von Ergänzungsabgaben. Das Bundesverfassungsgericht räumt selbst ein, sich nicht inhaltlich mit der Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Solidaritätszuschlages von 1995 beschäftigt zu haben.

Dabei wäre gerade diese Klärung sinnvoll gewesen. Denn der Solidaritätszuschlag ist ein Etikettenschwindel. Der Begriff suggeriert, westliche Bundesbürger zeigten sich mit den Ostdeutschen für den Aufbau der neuen Länder solidarisch. Tatsächlich fließen die Einnahmen aber pauschal in den Bundeshaushalt und werden von allen Einkommens- und Lohnsteuerzahlern in Ost wie West erbracht. Hinter dem moralisch-patriotischen Postulat "Solidaritätszuschlag" verbirgt sich nichts weiter als eine Zusatzsteuer, mit der fiskalische Begehrlichkeiten befriedigt werden.

Quelle: Flensburger Tageblatt

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