Tolzin: Kommentar zur Kontroverse um Impfunfähigkeitsbescheinigungen
Archivmeldung vom 13.02.2020
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Freigeschaltet durch André OttImpfungen haben Risiken. Auch die Masern-Impfung, bzw. Mehrfach-Impfungen mit Masern-Komponente. Bekannte Risiken sind in den sogenannten Fachinformationen zu finden. Einige der bekannten Kontraindikationen, also gesundheitliche Gründe, nicht zu impfen, sind dort ebenfalls festgehalten. Doch was ist mit denen, die nicht bekannt sind?
Fehlende Mindestgrößen und die Folgen
Die Art und Weise, wie die Mehrheit der Medien, Fachleute und Politiker mit dem Thema umgeht, spiegelt nicht unbedingt die Faktenlage wider: Es gibt im Europäischen Arzneibuch (EAB) keine vorgeschriebene Mindestgröße für Zulassungsstudien. Eine Empfehlung der europäischen Richtlinien „empfiehlt“ eine Mindestgröße von 3.000 Probanden (Testpersonen), um Nebenwirkungshäufigkeiten von 1:1.000 mit ausreichender statistischer Sicherheit erfassen zu können.
Sollte jedoch eine schwere Nebenwirkung wie Autismus oder Gehirnentzündungen seltener, beispielsweise in einer Häufigkeit von 1:2.000, auftreten, konnte diese Nebenwirkung während des Zulassungsverfahrens nicht erfasst werden - und scheint auch nicht in der Fachinformation auf. Somit kann es auch keine Erkenntnis über entsprechende Kontraindiktionen geben, die Einzug in die Fachinformation halten und eine Impfunfähigkeitsbescheinigung rechtfertigen könnten.
Rechnen wir das aber mal hoch: Wird ein Geburtenjahrgang von 700.000 Kindern zweimal gegen Masern geimpft und ist jedes 2.000 Kind von einer schweren Nebenwirkung betroffen, z. B. einer schweren Gehirnentzündung mit lebenslangem Siechtum, dann wären das allein in Deutschland 350 Fälle jedes Jahr. Diese 350 zerstörte Leben hätten vielleicht verhindert werden können, wenn die entsprechende Kontraindikation in der Fachinformation aufgeschienen – und von den Impfärzten berücksichtigt worden wäre.
Fehlende Placebostudien und die Folgen
Des weiteren ist laut EAB und auch in den europäischen Richtlinien keine vergleichende Placebostudie notwendig. Konsequenz: Behörden, Hersteller und Impfärzte können grundsätzlich jeden ursächlichen Zusammenhang bei Erkrankungen nach Impfungen bestreiten. Sie berufen sich dabei auf von ihnen vorausgesetzte reine Zufälligkeit zeitlicher Zusammenhänge und auf fehlende Gegenbeweise - die eben nur durch placebokontrollierte Doppelblindstudien in ausreichender Größe geliefert werden könnten.
Da es sich bei Impfungen um Körperverletzungen und massiven Manipulationen der Immunsysteme gesunder Menschen handelt, sind aber nicht die Familien der Betroffenen beweispflichtig, sondern Behörden, Hersteller und Impfärzte. Also: Im Zweifel gegen den Impfstoff und nicht anders herum.
Nur gesunde Probanden und die Folgen
Während des Zulassungsverfahrens werden in der Regel ausschließlich gesunde und nicht schwangere Probanden in die Zulassungsstudien aufgenommen. Die in den Fachinformationen angegebenen Risiken und Kontraindikationen sagen somit nichts über Risiken und Kontraindikationen von chronisch Kranken oder Schwangeren aus. Während man eine Schwangerschaft entsprechend berücksichtigt - und in der Regel von einer Impfung abrät - gilt dies nicht für Menschen mit chronischen Erkrankungen aller Art.
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste, sagt das Sprichwort und der Arzt darf seinem Patienten möglichst keinen Schaden zufügen, insbesondere, wenn es um reine Vorsorgemaßnahmen bei Gesunden geht – und ganz besonders, wenn es sich um gesunde Kleinkinder und Säuglinge handelt.
Will ein Arzt also im Interesse seiner Patienten auf der sicheren Seite stehen, dann muss er berücksichtigen, dass die Angaben in den Fachinformationen unvollständig sind und das Impfrisiko nicht kalkulierbar ist, insbesondere, wenn die Patienten eine gesundheitliche Schwäche aufweisen, die in den Zulassungsstudien nicht berücksichtigt wurde.
Fehlende Solidarität unter den Ärzten und die Folgen
Natürlich kommt ein Arzt, der nach seinem besten Wissen und Gewissen handelt und nicht nach Leitlinien, Mehrheitsmeinungen und Boulevard-Überschriften, relativ leicht in Konflikt mit dem System, denn er ist für Kollegen, Politiker, Journalisten und einer oberflächlichen Bevölkerung wie ein Blick in den Spiegel. Und zwar ein nicht sehr angenehmer...
Wie das Gesundheitssystem, das Rechtssystem und die Kollegenschaft mit diesen Konflikten umgehen, zeigt, wo wir als Gesellschaft, ja als Menschheit, stehen. Ich beobachte eine regelrechte Spaltung unserer Gesellschaft - und auch unter den Ärzten. Da sind einige Ärzte, die sehr geradlinig zu ihrem Kenntnisstand stehen, Impfungen grundsätzlich nicht empfehlen und ihren Patienten eine Impfunfähigkeit bescheinigen.
Dann gibt es jene Ärzte, die nach außen hin für eine "individuelle Impfentscheidung" eintreten, aber angesichts des politischen und gesellschaftlichen Drucks die Quadratur des Kreises versuchen. Auch sie sind natürlich in einer nicht beneidenswerten Zwickmühle, denn ihrem Anspruch einer ergebnisoffenen Impfberatung können sie nicht gerecht werden, ohne das Risiko einzugehen, dass sie Druck von Gesundheitsämtern, Kassenärztlichen Vereinigungen oder Ärztekammern bekommen.
Wenn nun ein für individuelle Impfentscheidung eintretender Münchner Kinderarzt mich öffentlich als "fundamentalistischen Impfgegner" bezeichnet und unverhohlen Kollegen kritisiert, die Impfunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, obwohl ihm die von mir aufgeführten drei Aspekte bewusst sein müssen, so ist dies zwar vor dem Hintergrund des Drucks, der auf ihn und seinen Kollegen lastet, verständlich.
Der Patient, der zu ihm in die Praxis kommt, kann jedoch nicht (mehr) mit einer ergebnisoffenen und ehrlichen Impfberatung rechnen - und schon gar nicht mit einer sorgfältigen Anamnese zur Klärung möglicher Kontraindikationen, die ihn von einer Masernimpfung befreien.
Statt sich solidarisch mit jenen Ärzten zu erklären, die sich voll und ganz auf die Seite ihrer Patienten stellen, weicht nun ein Großteil der "Ärzte für individuelle Impfaufklärung" vor ihnen zurück, mit dem Risiko, sie allein im Regen eines zunehmend korrupten Gesundheitswesens stehen zu lassen.
Jetzt liegt es an uns...
So liegt es jetzt also an uns, den Patienten, Eltern und Krankenversicherten, jenen mutigen Ärzte beizustehen, die nicht zurückweichen und zu ihrem Gewissen stehen. Tun wir das nicht, wird es möglicherweise bald keine solchen Ärzte mehr geben.
Quelle: Hans U. P. Tolzin