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AfD: 12 Steuerzahler nötig, um einen "Flüchtling" zu finanzieren!

Archivmeldung vom 19.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Acht Monate lang hat sich die Bundesregierung gewunden, um eine Große Anfrage der AfD-Fraktion zu beantworten, die nach den Gesamtkosten der Zuwanderung für Deutschland fragte (Drucksache 19/18352). Doch auch nach diesen acht Monaten lieferte die GroKo in ihrer Antwort – so gut wie nichts.

Legt man jedoch die Zahlen von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) zugrunde, der mit Kosten von monatlich 2.500 Euro pro „Schutzsuchendem“ und Monat kalkuliert, dann zahlen zwölf Durchschnittsverdiener für einen einzigen „Flüchtling“. Die gesamte Steuerlast von zwölf deutschen Durchschnittsverdienern wird also an Menschen verteilt, die zu großen Teilen gar kein Asylrecht haben und sich gar nicht mehr in Deutschland aufhalten dürften. Bei einem unbegleiteten jugendlichen „Flüchtling“ sind es bei 5.000 Euro pro Monat schon 24 Durchschnittsverdiener.

Kein Wunder also, dass die Bundesregierung sich so schwer damit tat, die Anfrage der AfD mit akzeptabler Qualität zu bearbeiten. „Große Teile unserer Großen Anfrage sind überhaupt nicht beantwortet worden“, sagt der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter im AfD-Wochenend-Podcast „7 Tage Deutschland“. Klar ist jedoch, dass die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer zwischen Ende 2014 bis Mitte 2019 um drei Millionen auf 11,1 Millionen angestiegen ist. Für 2019 gibt der Bund Kosten in Höhe von 23,1 Milliarden Euro für diese Migration an. Das ist jedoch nur die Spitze des Eisbergs, denn auf die Kosten der Länder und Kommunen wird in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage gar nicht eingegangen. Die AfD wird also weiterhin auf Transparenz bei den Zuwanderungskosten drängen und deutlich machen, dass der Kurs der massenhaften Zuwanderung dringend korrigiert werden muss.

Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der AfD-Fraktion „Die fiskalischen Lasten der Zuwanderung“ (Drucksache 19/18352).

Quelle: AfD Deutschland

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