WAZ: Erfolgsorientierte Vergütung
Archivmeldung vom 30.06.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMillionen für die Verwaltung einer Riesen-Pleite - das sorgt bei oberflächlicher Betrachtung für Empörung. Doch ein genauerer Blick zeigt: Voreiliges Aburteilen ist fehl am Platz. Denn die Vergütung von Insolvenzverwaltern ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Das geht auch anders.
Beispiel USA: Dort bekommen Insolvenzverwalter Stundenlöhne. Daher erhalten der Insolvenzverwalter der Pleitebank Lehman und der von der Opel-Mutter General Motors je deutlich über (umgerechnet) 200 Millionen Euro - auch dies sind für Otto und Erna Normalverbraucher unvorstellbare und unerreichbare Summen. Trotzdem: Karstadts Insolvenzverwalter Görg erhält für seine Arbeit sehr, sehr viel Geld. Das würde er auch bekommen, wenn Karstadt wie Arcandors Tochter Quelle - deren Insolvenz Görg ebenfalls verwaltete - doch nicht verkauft würde und unterginge. Das ist ein Knackpunkt. Denn die Vergütung des Insolvenzverwalters sollte eine gesetzlich verankerte erfolgsabhängige Komponente enthalten. So wird der Anreiz größer, ein insolventes Unternehmen und damit viele Arbeitsplätze zu retten.
Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung