Lausitzer Rundschau: Debatte über Verbot heimlicher Gentests Logische Konsequenz
Archivmeldung vom 16.02.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWas würde Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach wohl sagen, wenn man von seiner Kaffeetasse heimlich eine Genprobe entnähme, um festzustellen, ob der Politiker vielleicht eine Disposition für eine Erbkrankheit hat und es sich lohnt, ihn wieder zu nominieren? Würde der Angestellte es hinnehmen, wenn der Chef während der Probezeit seine DNS entschlüsseln ließe, um zu ermitteln, ob der Mann auch in den nächsten Jahren gesund bleiben wird?
Heimliche Gentests verstoßen gegen das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung. Dieses Recht muss genauso geschützt sein wie zum
Beispiel das Brief- und Postgeheimnis - für jeden, auch für Kinder.
Wo überhaupt wollte man eine Altersgrenze ansetzen, ab der die
eigenen Gendaten vertraulich sind? Da nutzt auch Bosbachs
pragmatischer Hinweis nichts, dass in den meisten Fällen heimliche
Gentests einen anfänglichen Verdacht zerstreuen und somit weitere
Rechtsverfahren überflüssig machen. Nach dieser Methode dürfte man
auch alle Telefonate abhören oder Briefe öffnen - meistens fände man
ja nichts.
Auf einem anderen Blatt steht, dass Männer ein Recht darauf haben
müssen, ihre Vaterschaft festzustellen, auch wenn die Mutter dies
nachdrücklich verweigert. Dazu haben die Karlsruher
Verfassungsrichter der Politik einen gangbaren Weg gewiesen. Wenn
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ihn umsetzt, also wirklich
den Rechtsanspruch auf einen legalen Gentest zur Feststellung der
Vaterschaft schafft, ist das Verbot der heimlichen DNS-Analyse,
inklusive einer Strafandrohung, die logische Konsequenz. Ein
entsprechendes allgemeines Gesetz zur Gendiagnostik ist überfällig.
Quelle: Pressemitteilung Lausitzer Rundschau