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Lausitzer Rundschau: Debatte über Verbot heimlicher Gentests Logische Konsequenz

Archivmeldung vom 16.02.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Was würde Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach wohl sagen, wenn man von seiner Kaffeetasse heimlich eine Genprobe entnähme, um festzustellen, ob der Politiker vielleicht eine Disposition für eine Erbkrankheit hat und es sich lohnt, ihn wieder zu nominieren? Würde der Angestellte es hinnehmen, wenn der Chef während der Probezeit seine DNS entschlüsseln ließe, um zu ermitteln, ob der Mann auch in den nächsten Jahren gesund bleiben wird?

Heimliche Gentests verstoßen gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Recht muss genauso geschützt sein wie zum Beispiel das Brief- und Postgeheimnis - für jeden, auch für Kinder. Wo überhaupt wollte man eine Altersgrenze ansetzen, ab der die eigenen Gendaten vertraulich sind? Da nutzt auch Bosbachs pragmatischer Hinweis nichts, dass in den meisten Fällen heimliche Gentests einen anfänglichen Verdacht zerstreuen und somit weitere Rechtsverfahren überflüssig machen. Nach dieser Methode dürfte man auch alle Telefonate abhören oder Briefe öffnen - meistens fände man ja nichts.
Auf einem anderen Blatt steht, dass Männer ein Recht darauf haben müssen, ihre Vaterschaft festzustellen, auch wenn die Mutter dies nachdrücklich verweigert. Dazu haben die Karlsruher Verfassungsrichter der Politik einen gangbaren Weg gewiesen. Wenn Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ihn umsetzt, also wirklich den Rechtsanspruch auf einen legalen Gentest zur Feststellung der Vaterschaft schafft, ist das Verbot der heimlichen DNS-Analyse, inklusive einer Strafandrohung, die logische Konsequenz. Ein entsprechendes allgemeines Gesetz zur Gendiagnostik ist überfällig.

Quelle: Pressemitteilung Lausitzer Rundschau

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