Mitteldeutsche Zeitung: zu Mohnhaupt
Archivmeldung vom 13.02.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAuch für Terroristen gilt das grundsätzliche Recht auf eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Brigitte Mohnhaupt hat glaubwürdig der Anwendung von Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung abgeschworen.
Ein ausreichendes Argument, um die
Reststrafe zur Bewährung auszusetzen. Die brutale Kaltschnäuzigkeit,
mit der die RAF ihre Verbrechen begangen hat, ist seinerzeit in die
Urteilsfindung eingeflossen. Das Gericht hat wohl getan, diesen
Aspekt bei der Prüfung einer Bewährungsregelung nicht erneut
verschärfend zu berücksichtigen. Brigitte Mohnhaupt hat jetzt die
Chance, nach einem Vierteljahrhundert im Gefängnis ein Leben in Würde
zu führen. Eben weil es im Rechtsstaat um Sühne, nicht aber um Rache
geht.
Quelle: Pressemitteilung Mitteldeutsche Zeitung