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Lausitzer Rundschau: Ohne Scheuklappen Zum Bundestags-Beschluss über Cannabis auf Rezept

Archivmeldung vom 20.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Der Bundestag erlebte am Donnerstagmittag einen dieser ganz seltenen Momente, in denen sogar die Opposition nichts zu meckern hatte: Mit den Stimmen aller Fraktionen beschloss das Parlament eine Regierungsvorlage zum besseren Zugang von Cannabis für Schwerstkranke. Es wurde auch höchste Zeit. Schließlich ist diese Hanfform schon länger zur Therapie zugelassen, wenn andere Mittel vorher versagt haben. Schmerzpatienten zum Beispiel haben durch Cannabis weniger Beschwerden.

Auch bei Multipler Sklerose können Hanfblüten zum Einsatz kommen. Freilich unter Auflagen, die das Mittel zu einer elitären Angelegenheit machen. Die monatlichen Therapiekosten von bis zu 1800 Euro haben Betroffene in aller Regel selbst zu tragen. Außerdem ist es mit einer Menge Bürokratie verbunden, eine entsprechende Sondergenehmigung zu erhalten. Für viele Schwerkranke sind das hohe, zum Teil unüberwindbare Hürden.

Doch damit ist nun Schluss. Künftig bekommen Betroffene ein ärztliches Rezept, und die Kosten werden von den Kassen übernommen. Es liegt in der Natur der Sache, dass dadurch mehr Patienten von der Möglichkeit profitieren dürften.

Bislang sind es nur etwa Tausend. Gleichwohl wird es sich auch weiterhin um einen begrenzten Konsumentenkreis handeln - nämlich Patienten mit starken Schmerzen und Sterbende. Der Bundestag hat gut daran getan, diesen überfälligen Schritt nicht mit einer Debatte zur generellen Freigabe von Cannabis, also dem "Kiffen auf Rezept", zu befrachten.

Sonst wäre es wohl kaum zu den Erleichterungen für jene gekommen, die Cannabis dringend zur Linderung ihrer Erkrankungen benötigen. Die Frage der Legalisierung mag Gegenstand von Wahlprogrammen sein und in der kommenden Legislaturperiode wieder aufgerufen werden.

Quelle: Lausitzer Rundschau (ots)

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