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Die Leipziger Volkszeitung zu Stasi-Akten

Archivmeldung vom 16.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Warum sollte es anders sein? Wenn die Deutschen sich noch immer auf die legendäre Teutoburger-Wald-Schlacht im Jahre 9 besinnen, dann werden sie ja wohl die Revolution von 1989 feiern dürfen, mit der auch der Ost-Geheimdienst besiegt wurde.

Zugegeben: Das Römer-Gemetzel lässt sich konfliktfrei betrachten, weil von den Beteiligten nur bleiche Knochen zu finden sind, während Bedrücker und Bedrückte der DDR großenteils noch leben. Merkel zeigte gestern im Akten-Archiv Flagge für die Aufarbeitung. Das war bemerkenswert. Denn ihr Vorvorgänger Kohl war nach seiner Amtszeit gegen die Birthler-Behörde vor den Kadi gezogen. Er verhinderte die Veröffentlichung über ihn geführter Akten. Ausgerechnet das Leipziger Bundesverwaltungsgericht erhob sich über den Willen der heldenhaften Ost-Revolutionäre. Ein bitterer Sieg des Rechtsstaats über die Gerechtigkeit. Viele, die beim Stichwort Aufarbeitung die Stirn runzeln, haben gute Argumente. Es bleibt ein Sündenfall, dass in der Berliner Aktenbehörde eine Reihe von Ex-Stasi-Mitarbeitern weiterbeschäftigt werden. Zudem geht die Erschließung zu langsam voran. Richtig ist auch der Einwand, dass die Stasi lediglich Instrument der SED-Führung war. Wer nur auf Mielkes Truppe schaut, übersieht das Wesentliche. Recht haben auch alle, die meinen, Schuld von Ex-Spitzeln dürfe nicht pauschalisiert werden. Allerdings hat es bislang mehr Milde als Strenge gegeben. Selbst in Halle, wo Anfang der 90er eine Liste mit tausenden IM-Namen öffentlich wurde, folgte kein Rachefeldzug. Ein paar Promis bekundeten Reue und galten bald wieder als geachtet. Enttarnte Spitzel verlieren übrigens selbst im Staatsdienst nicht generell ihren Job - das Bundesverfassungsgericht hat die Spielräume dafür längst eingeengt. Wer aber in der Debatte um die Staatssicherheit auf die für Verbrecher geltenden Verjährungsfristen verweist und einen Schlussstrich fordert, irrt. Denn es geht nicht um Strafrecht, sondern um Moral. Statt Verjährung ist nur Vergebung möglich. Die Opfer sind meist bereit zu verzeihen, die Täter aber sträuben sich oft, ihre Schuld einzuräumen. Irgendwann wird dieser Konflikt wortwörtlich zu Grabe getragen, doch Aufarbeitung bleibt auch für die Nachgeborenen geboten. Wer die Demokratie lieben soll, muss das Gegenteil kennen. Die Birthler-Behörde bietet genug Stoff für die nächsten 2000 Jahre.

Quelle: Leipziger Volkszeitung

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