Neue OZ: Wulffs Maßstäbe
Archivmeldung vom 20.02.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittHat der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff Anspruch auf jährlich 200 000 Euro Ehrensold? Oder sollte er darauf verzichten, wie Walter Scheel, einer seiner Vorgänger, es fordert?
Knifflige Frage. Denn das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten lässt sich sowohl in die eine als auch in die andere Richtung interpretieren. Anspruch auf einen Ehrensold besteht demnach dann, wenn politische oder gesundheitliche Gründe für einen Rücktritt vorliegen. Und genau solche Gründe hat Wulff bereits geltend gemacht, als er in seiner Abschiedsrede sagte, dass er nicht mehr genug Vertrauen genieße, um das Amt auszuüben.
Hintergrund sind zwar mögliche persönliche Verfehlungen. Doch ist offen, ob ihm etwas nachgewiesen wird oder er am Ende unbescholten dasteht. Es verbietet sich daher, vorschnell den Stab über ihn zu brechen.
Grundsätzlich kann man aber sehr wohl streiten, ob 200 000 Euro Ehrensold im Jahr angemessen sind - vor allem dann, wenn eine Amtszeit vorzeitig endet und der Bezieher des Solds noch jung und durchaus in der Lage ist, eine neue bezahlte Arbeit aufzunehmen. Es sollten folglich Abstriche gemacht werden - wenn nicht jetzt, dann in der Zukunft.
Auch Wulff selbst sieht dies im Übrigen so, wie er 2010 gesagt hat. Er muss es sich deshalb gefallen lassen, einmal mehr an den eigenen Maßstäben gemessen zu werden.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)