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Allg. Zeitung Mainz: Kalte EU

Archivmeldung vom 04.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Freie Fahrt für Lohndumping - so lässt sich ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einfache Worte fassen. Bislang haben acht Bundesländer die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Zahlung von Tariflöhnen durch die Unternehmen geknüpft.

Das widerspricht nach Auffassung der Richter dem europäischen Recht. Nach Ansicht der Kammer darf der Staat nur die Einhaltung von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen oder Mindestlöhnen für die Auftragsvergabe voraussetzen. Das klingt zwar nach einem nur kleinen Unterschied, ist tatsächlich aber gravierend. Faktisch dürfen öffentliche Auftraggeber nur noch die Mindeststandards einfordern. Am Beispiel der Bauwirtschaft lassen sich die Folgen gut darstellen. Viele Betriebe bezahlen einen Tariflohn, der deutlich über dem Mindestlohn in der Branche liegt. Pro Arbeitsstunde sind das drei Euro mehr. Diesen Tariflohn mussten bisher alle Firmen bezahlen, die sich etwa in Niedersachsen um Aufträge von Land oder Gemeinden beworben haben. Auch die nicht an den Tarif gebundenen Unternehmen waren dazu verpflichtet. Künftig reicht es aus, den Mindestlohn am Bau zu zahlen. Damit haben diejenigen Wettbewerber die besten Karten bei Ausschreibungen, die durch günstige Löhne billiger anbieten können. Betriebe, die den höheren Tariflohn bezahlen, haben das Nachsehen. Die Folgen liegen auf der Hand. Automatisch steigt der Druck auf die Löhne, und das nicht nur in der Bauwirtschaft, sondern bei vielen Branchen, die von öffentlichen Aufträgen leben. Der Politik wird ein Instrument aus der Hand geschlagen, das Mindeststandards sichern könnte. Europa kommt so wieder einmal als Gemeinschaft der sozialen Kälte beim Bürger an.

Quelle: Allgemeine Zeitung Mainz

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